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Norm [AKTUELL]
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Diese Norm gilt für die Durchführung von Abnahmeprüfungen an zahnärztlichen Röntgeneinrichtungen mit konventioneller (Film) oder digitaler Bildgebung (DR-Systeme (Festkörperdetektor)/CR-Systeme (Röntgenspeicherfolie)). Die Prüfung der 3D-Rekonstruktion bei kombinierten Röntgeneinrichtungen ist nicht Gegenstand dieser Norm. Sie gilt auch nicht für die Abnahmeprüfung von Systemen zur digitalen Volumentomographie. Im Rahmen der Abnahmeprüfung werden die Bezugswerte (Ausgangswerte) für die Konstanzprüfung mit den Prüfmitteln bestimmt, die bei der Konstanzprüfung verwendet werden. Die Verfahren zur Ermittlung der Bezugswerte beruhen vorzugsweise auf nichtinvasiven Messungen, die mit geeigneten Mess- und Prüfmitteln während oder nach Abschluss der Installation durchgeführt werden. Dieses Dokument wurde gemeinsam vom Arbeitsausschuss NA 014-00-08 AA "Röntgendiagnostik" des DIN-Normenausschusses Dental (NADENT) und dem Arbeitsausschuss NA 080-00-06 AA "Bildgebende Systeme" des DIN-Normenausschusses Radiologie (NAR) in Arbeitsgemeinschaft mit der Deutschen Röntgengesellschaft und in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Physik, der Deutschen Gesellschaft für Nuklearmedizin sowie der Deutschen Gesellschaft für Radioonkologie erarbeitet.
Dieses Dokument ersetzt DIN 6868-151:2010-03 .
Gegenüber DIN 6868-151:2010-03 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Übernahme des Linienpaarauflösungsvermögens für Panoramaschicht- und Fernröntgenverfahren aus der Qualitätssicherungs-Richtlinie von 2,5 Lp/mm; b) Anforderungen an die Zentrierung bei Intraoralstrahlern wurden nicht mehr aufgenommen; c) zahlreiche kleinere Fehlerkorrekturen und Erklärungsverbesserungen.