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Norm [AKTUELL]
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Dieses Dokument wurde vom Arbeitsausschuss NA 080-00-06 AA "Bildgebende Systeme" im DIN-Normenausschuss Radiologie (NAR) erarbeitet. Dieses Dokument ist innerhalb der Normenreihe DIN 6868 anwendbar als allgemeine Vorgabe für Qualitätsprüfungen nach § 115 und § 116 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) an Röntgeneinrichtungen zur Untersuchung am Menschen und die Ermittlung des Unsicherheitsbudgets von Messungen. Die Norm beschreibt das Konzept einer beabsichtigten Normenreihe zur Sicherung der materialabhängigen und einrichtungstechnisch bedingten Bildqualität. Es werden 3 Stufen der Qualitätssicherung definiert: 1. Konstanzprüfung. Einfache Überprüfung des bilderzeugenden Systems zur Aufrechterhaltung einer gegebenen Bildqualität. Die Prüfung wird vom Anwender durchgeführt. 2. Zustandsprüfung. Mit dieser Prüfmethode ist die Erkennung von Fehlerursachen ohne Eingriffe in die zu prüfende Einrichtung möglich. Die Durchführung und Auswertung erfordert besondere Kenntnisse. 3. Abnahmeprüfung. Die Prüfung schließt Messungen mit mechanischen und elektrischen Eingriffen in die Einrichtung ein. Die Durchführung und Auswertung erfordert spezielle Kenntnisse über den technischen Aufbau der einzelnen Röntgenanlage. Die Norm baut in ihrem Grundgedanken auf die Empfehlungen der WHO auf.
Dieses Dokument ersetzt DIN 6868-1:1985-02 .
Gegenüber DIN 6868-1:1985-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anpassung an das neue Strahlenschutzrecht; b) vollständige inhaltliche und redaktionelle Überarbeitung; c) Erweiterung um den Abschnitt 6 zur Erstellung eines Unsicherheitsbudgets; d) Hinzufügen des Anhang A, Beispiel für die Erstellung eines Unsicherheitsbudgets.