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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Die Norm enthält Festlegungen für die Errichtung von Elektronenbeschleuniger-Anlagen zur Erzeugung von Röntgenstrahlung mit Grenzenergien zwischen 1 MeV und 50 MeV und von Elektronen in demselben Energiebereich zum Zweck der medizinischen Behandlung ("Linac"). Neben der Festlegung von Vorgaben zur Aufstellung eines Linac in einer radiologischen Abteilung liegt der Schwerpunkt der Norm auf einer detaillierten Ausarbeitung einer rechnerischen Methode zur Konzipierung des baulichen Strahlenschutzes. Dabei ist das neue Grenzwert- und Dosiskonzept der novellierten Strahlenschutzverordnung berücksichtigt worden.
Ausgehend von der Darstellung eines allgemeinen, auf einer grundlegenden Gleichung beruhenden Berechnungsschemas sind auf der Basis dieses Prinzips anschließend Anleitungen zur Ermittlung der Abschirmungsdicken für die verschiedenen, bei dem Betrieb eines medizinischen Linac vorkommenden Strahlenarten zusammengestellt. Die Norm enthält auch Hinweise auf Maßnahmen, die dann erforderlich sind, wenn - bedingt durch entsprechend hohe Photonenenergien - radioaktive Stoffe durch Aktivierungsprozesse, z. B. in der Luft, induziert werden können (Forderung nach raumlufttechnischen Anlagen).
Des Weiteren sind in der Norm Hinweise für Prüfer (z. B. für Sachverständige) angegeben, die mithilfe von Ortsdosisleistungsmessungen den baulichen Strahlenschutz einer errichteten Anlage überprüfen wollen.
Im Anhang A ist ein Beispiel enthalten, anhand dessen ein mit dem Berechnungsschema in dieser Norm noch nicht Erfahrener seine eigenen Ergebnisse verifizieren kann.
Die Norm wurde im Arbeitsausschuss NAR/AA 2 "Strahlenschutz" erstellt.
Dieses Dokument ersetzt DIN 6847-2:1990-03 , DIN 6847-3:1990-03 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN 6847-2:2008-09 .
a) Anpassung an die Strahlenschutzverordnung vom 20. Juli 2001; b) Änderung von Zahlenwerten und Einheiten;der Ausdruck "höchste zugelassene Körperdosis" wurde durch "Grenzwert der Körperdosis" ersetzt. Um die Festsetzung in der Norm bei der Übernahme des Zahlenwertes dieses Grenzwertes als Zahlenwert für die Ortsdosis zur Bemessung des baulichen Strahlenschutzes herauszuheben, wurde der Begriff " höchste zugelassene Ortsdosis" beibehalten; c) die Norm wurde redaktionell überarbeitet.