Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
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Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage, eine besinnliche Zeit und ein gesundes Neues Jahr!
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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Die Norm wurde im NAR/AA 4 "Informationsverarbeitung" erarbeitet.
Im Zuge der Entwicklung einer elektronischen Patientenakte muss zukünftig neben den Bilddaten auch der zugehörige radiologische Befundbericht gespeichert werden. Die dazu geeigneten Dateiformate werden beispielsweise in den DICOM Structured Reporting Storage SOP Classes und der Health Level Seven Clinical Document Architecture (HL7 CDA) festgelegt. In diesen Normen ist zwar die Struktur der Dokumente berücksichtigt, die inhaltlichen Anforderungen sind aber nur unvollständig definiert. Für Untersuchungen mit ionisierender Strahlung gibt die Röntgenverordnung die zu dokumentierenden Angaben vor. Insbesondere fordert sie die Erstellung eines radiologischen Befundberichtes.
Ziel dieser Norm ist es, die inhaltlichen Anforderungen an einen radiologischen Befundbericht zu konkretisieren und gleichzeitig eine Struktur vorzugeben, die eine Übermittlung und Archivierung nach DICOM Structured Reporting oder HL7 CDA ermöglicht.
Dieses Dokument ersetzt DIN 6827-4:1992-12 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN 25300-1:2018-05 .
Gegenüber DIN 6827-4:1992-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anpassung an die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) vom 20.7.2001 und die Röntgenverordnung (RöV) vom 18.6.2002; b) völlige inhaltliche Überarbeitung; c) redaktionelle Überarbeitung.