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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Die Norm gilt für die Beleuchtung von Tunneln und Unterführungen mit Kraftfahrzeugverkehr. Unterschieden werden kurze und lange Tunnel.
Die Norm enthält Festlegungen für die Beleuchtung des gesamten Bereichs der Tunnel, somit zur Einsichts-, Übergangs-, Tunnelinnen- und Ausfahrtsstrecke, sowohl für die Beleuchtung am Tage als auch zur Nacht.
Die Anforderungen zur Notbeleuchtung und deren Kennzeichnung sind in der Norm enthalten, ebenso Festlegungen zur Steuerung beziehungsweise Regelung der Beleuchtungsanlage. Außerdem werden Hinweise zur baulichen Gestaltung, zum Betrieb und zur Wartung angegeben.
Die Norm enthält keine Aussagen dazu, ob ein Tunnel zu beleuchten ist. Die Notwendigkeit, einen Tunnel zu beleuchten, wird im Allgemeinen von der zuständigen Behörde festgestellt.
Für die Norm ist der Arbeitskreis NA 058-00-11-03 AK "FNL/AK 11.3/FGSV 3.9.3 Tunnelbeleuchtung" des Arbeitsausschusses NA 058-00-11 AA "FNL 11/FGSV 3.11.01 Außenbeleuchtung" im FNL und der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V. (FGSV) zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN 67524-1:1987-05 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN 67524-1:2019-01 .
Gegenüber DIN 67524-1:1987-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) neue Definition kurzer/langer Tunnel; b) Festlegung der Einsichtsstreckenleuchtdichte in Abhängigkeit von der L20-Leuchtdichte; c) Neugliederung der die Einsichtsstreckenleuchtdichte beeinflussenden baulichen und verkehrlichen Parameter; d) Ersatz der Nennwerte der Leuchtdichte durch Wartungswerte und Anpassungsfaktoren für die Planung; e) Aufnahme der Lichtschleusenbeleuchtung und der Beleuchtung von Einhausungen, Galerien und Trogstrecken; f) Aufnahme von Anforderungen an die Notbeleuchtung; g) Festlegungen zur Steuerung und Regelung sowie zu Betrieb und Wartung.