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Norm [AKTUELL]
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Gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung haben Fußgänger auf Fußgängerüberwegen mit Zeichen 293 Vorrang vor dem Kraftfahrzeugverkehr. Hier gilt die aus Paragraf 823 Bürgerliches Gesetzbuch (Schadensersatz) abgeleitete Straßen-Verkehrssicherungspflicht, die auch eine Beleuchtungspflicht umfasst. Bei Dunkelheit muss der Fußgänger beim Überqueren des Zebrastreifens gut sichtbar sein, um Unfälle zu vermeiden. Dies ist nur mit einer Zusatzbeleuchtung zu realisieren. Diese Norm legt fest, wie die in DIN 67523-1 angegebenen quantitativ erfassbaren lichttechnischen Gütemerkmale berechnet und gemessen werden sollen. Die Festlegungen sind notwendig, damit Berechnungen vergleichbar und Messungen einheitlich durchgeführt werden. Gegenüber DIN 67523-2:1988-04 wurden die Gütekriterien nach DIN EN 13201-2 und -3 angepasst, Fußgängerüberwege entsprechend DIN 67523-1 bewertet und die Berechnung der Blendungsbegrenzung nach DIN EN 13201-2:2004-04 festgelegt. Anwender dieser Norm sind im Wesentlichen Hersteller, EVU, Stadtwerke, Tiefbauämter sowie Planer von Straßenbeleuchtungsanlagen. Diese Norm ist eine Planungsnorm. Diese Norm nimmt Bezug auf die Normenreihe DIN EN 13201. Für diese Norm ist der Arbeitsausschuss NA 058-00-11 AA "FNL/FGSV 3.11.01 Außenbeleuchtung" des Normenausschusses Lichttechnik (FNL) im DIN zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN 67523-2:1988-04 .
Gegenüber DIN 67523-2:1988-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die Gütekriterien wurden nach DIN EN 13201-2 und DIN EN 13201-3 angepasst; b) Fußgängerüberwege wurden entsprechend DIN 67523-1 bewertet; c) Berechnung der Blendungsbegrenzung erfolgte nach DIN EN 13201-2:2004-04.