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Norm [AKTUELL]
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Gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung haben Fußgänger auf Fußgängerüberwegen mit Zeichen 293 Vorrang vor dem Kraftfahrzeugverkehr. Hier gilt die aus Paragraf 823 Bürgerliches Gesetzbuch (Schadensersatz) abgeleitete Straßen-Verkehrssicherungspflicht, die auch eine Beleuchtungspflicht umfasst. Bei Dunkelheit muss der Fußgänger beim Überqueren des Zebrastreifens gut sichtbar sein, um Unfälle zu vermeiden. Dies ist nur mit einer Zusatzbeleuchtung zu realisieren. DIN 67523-1 gilt für Fußgängerüberwege nach den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001), die mit einer Zusatzbeleuchtung auszustatten sind. Gegenüber DIN 67523-1:1988-04 wurden die Gütekriterien in Anlehnung an DIN EN 13201 auf Wartungswerte umgestellt, für Fußgängerüberwege nach Abschnitt 4 ein Mindestwert der vertikalen Beleuchtungsstärke auf der Querungsachse eingeführt, die Blendungsbegrenzung entsprechend den Lichtstärkeklassen aus DIN EN 13201-2:2004-04 festgelegt. Anwender dieser Norm sind Hersteller, EVU, Stadtwerke, Tiefbauämter sowie Planer von Straßenbeleuchtungsanlagen. Diese Norm ist eine Planungsnorm. Diese Norm nimmt Bezug auf die Normenreihe DIN EN 13201. Für diese Norm ist der Arbeitsausschuss NA 058-00-11 AA "FNL/FGSV 3.11.01 Außenbeleuchtung" des Normenausschusses Lichttechnik (FNL) im DIN zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN 67523-1:1988-04 .
Gegenüber DIN 67523-1:1988-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die Gütekriterien wurden in Anlehnung an DIN EN 13201 auf Wartungswerte umgestellt; b) für Fußgängerüberwege nach Abschnitt 4 wurde ein Mindestwert der vertikalen Beleuchtungsstärke auf der Querungsachse eingeführt; c) die Blendungsbegrenzung erfolgt entsprechend den Lichtstärkeklassen aus DIN EN 13201-2:2004-04.