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wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
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Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage, eine besinnliche Zeit und ein gesundes Neues Jahr!
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Auf Grund des zunehmenden Interesses der Öffentlichkeit an Umweltfragen und einer nachhaltigen Entwicklung und des Strebens nach umweltrelevanten Verbesserungen innerhalb der Papierindustrie werden im Rahmen dieses Dokumentes die Aspekte aufgezeigt, welche im Laufe des Produktionsprozesses als besonders umweltrelevant angesehen werden. Während der Erarbeitung dieses Dokumentes wurde eine Reihe von Kriterien identifiziert, die bei der Papier erzeugenden Industrie bereits seit geraumer Zeit Berücksichtigung gefunden haben und einer ständigen Überprüfung auf Effizienz und Nachhaltigkeit unterzogen werden. Im weiteren Verlauf steht der Begriff "Papier" synonym für "Papier, Karton und Pappe". Die wesentlichen Vorteile von Papier, die von der Öffentlichkeit wahrgenommen werden, sind: - Papier wird aus erneuerbaren und natürlichen Rohstoffen hergestellt; - Papier kann rezykliert und/oder wiederverwertet werden; - Graphische Papiere dienen als Informations- und Datenträger für eine glaubwürdige Kommunikation und sichere Archivierung; - Tissue- und Krepp-Papiere erfüllen die täglichen Ansprüche einer hygienebewussten Gesellschaft; - Karton und Pappe haben hervorragende Eigenschaften zum Schutz von Produkten bei Lagerung und Transport. Darüber hinaus arbeitet die Papier erzeugende Industrie hoch effizient, was sich unter anderem im hohen Anteil von Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) bei der Energieerzeugung widerspiegelt. Daneben wird in der Faserstoffherstellung ein großer Anteil von Biomasse zur Deckung des Energiebedarfs eingesetzt. Angesichts der Vielfalt der umweltbezogenen Anforderungen von Papier soll dieses Dokument definieren, welche Aspekte bei der Beschreibung der Umweltrelevanz von Papier zu berücksichtigen sind. Die Auswahl der in diesem Dokument aufgenommenen besonders umweltrelevanten Aspekte wurde auf Basis von bereits bestehenden Umweltkennzeichnungssystemen für Papier (zum Beispiel EU-Umweltkennzeichen, festgelegt in der Verordnung (EG) Nr. 1980/2000 des Europäischen Parlamentes und des Rates), gesetzlichen Regelwerken wie des Referenzdokumentes über die besten verfügbaren Techniken in der Zellstoff- und Papierindustrie sowie vorliegenden Ökobilanzstudien zu Papier getroffen. Die Nichtberücksichtigung weiterer Aspekte im Rahmen dieses Dokumentes bedeutet nicht, dass diese keine Umweltrelevanz aufweisen, sie sind jedoch im Allgemeinen aus Umweltsicht von lediglich nachgeordneter Bedeutung.