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Norm [AKTUELL]
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Das Dokument gilt für Druckgaspackungen, welche im Herstellungsbetrieb mit einem Produkt befüllt und mit einem Treibmittel versehen werden. Das Entnahmeventil ist durch Clinchen mit dem Behälter fest verbunden und ist dazu bestimmt, auf dem Behälter unlösbar zu verbleiben. Dieses Dokument wurde vom Arbeitsausschuss NA 115-02-02 AA "Metallverpackungen aus Feinstblech und Aluminium" im DIN-Normenausschuss Verpackungswesen (NAVp) erarbeitet.
Dieses Dokument ersetzt DIN 6111:2002-04 .
Gegenüber DIN 6111:2002-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Begriffe 3.7 "brennbare Bestandteile der Füllung" und 3.9 "giftige Bestandteile der Füllung" gestrichen; b) Erweiterung von 4.2.2 "Prüfüberdruck" an Behälter, die bei einem Druck von 6,7 bar oder bei mehr als 50 °C gefüllt werden; c) Anpassung der Prüfvorschriften in 5.5 in Anlehnung an die Aerosolrichtlinie; d) Anpassung von Abschnitt 6 "Kennzeichnung" in Anlehnung an die Aerosolrichtlinie.