Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr
Norm [AKTUELL]
Produktinformationen auf dieser Seite:
Schnelle Zustellung per Download oder Versand
Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung
Die in dieser Norm behandelten Einweg-Hebebänder unterscheiden sich von Mehrweg-Hebebändern. Bei der Auslegung des geeigneten Einweg-Hebebandes ist die zulässige Tragfähigkeit (WLL, en: Working Load Limit) in Verbindung mit der zulässigen Anschlagart zu berücksichtigen. Die Gebrauchseigenschaften als auch der Sicherheitsfaktor von Einweg-Hebebändern sind erheblich reduziert. Deshalb werden Einweg-Hebebänder ausschließlich für den einmaligen Transport von Lasten - vom Anschlagen einer Last zu Beginn einer Transportkette bis zum Abschlag der Last am Ende dieser Transportkette - verwendet und danach entsorgt. Diese Norm legt Anforderungen an die Sicherheit (Betriebskoeffizient) sowie Verfahren zur Bewertung und Prüfung von Einweg-Hebebändern, aus Polyester, Polyamid und Polypropylen-Gurtbandgewebe, im Breitenbereich von 25 mm bis einschließlich 100 mm, fest. Die in dieser Norm erfassten Einweg-Hebebänder aus Gurtbandgewebe sind für Hebevorgänge vorgesehen, das heißt für Anwendungen zum Anheben von Gegenständen, Materialien oder Frachtgütern. Diese Norm gilt nicht für folgende Gurt-Hebebandtypen: a) Mehrweg-Hebebänder, Sackgutbrooken, Hebenetze (bestehend aus mehreren verkreuzten und miteinander vernähten Gurtbändern), "verstellbare" Hebebänder (zum Beispiel mit Zwischenschnallen, die am Gurtband aufgenäht sind); b) Hebebänder aus Gurtbandgewebe, die aus Monofilamentgarnen gewebt sind. Diese Norm legt die zu beachtenden technischen Anforderungen zur Verringerung der im Abschnitt 4 aufgeführten Gefahren fest, die bei Anwendung von Einweg-Hebebändern auftreten können, wenn die Hebebänder nach den vom Hersteller oder seinem bevollmächtigten Vertreter erteilten Anweisungen und Anforderungen entsprechend angewendet werden. Dieses Dokument enthält sicherheitstechnische Festlegungen im Sinne der 9. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und steht in Zusammenhang mit dem Europäischen Recht (Richtlinie nach der neuen Konzeption für Maschinen). Da es sich bei diesem Dokument um eine nationale Norm handelt, kann sie nicht zur Konkretisierung der einschlägigen Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Einweg-Hebebänder (Lastaufnahmemittel), herangezogen werden. In diesem Fall sind besondere Konformitätsnachweise durch den Hersteller zu erbringen. Sofern die Norm vom Ausschuss für Produktsicherheit ermittelt und deren Fundstelle von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben worden ist, wird bei Einweg-Hebebändern, die nach dieser Norm hergestellt werden, vermutet, dass sie den betreffenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit von Personen genügen. Dieses Dokument wurde vom Arbeitsausschuss NA 106-01-03 AA "Chemiefaserhebebänder und Zurrgurte" im DIN-Normenausschuss Textil und Textilmaschinen (Textilnorm) in Anlehnung an die Europäische Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) erstellt.
Dieses Dokument ersetzt DIN 60005:2006-03 .
Gegenüber DIN 60005:2006-03 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Aufbau und Gestaltung nach DIN EN ISO 12100-1 vorgenommen und dementsprechend Inhalt und Aufbau neu gestaltet; b) technisch und redaktionell überarbeitet; c) neue Bilder 2a) und 2b) zur Nutzlänge aufgenommen; d) Bilder 4 und 5a überarbeitet; e) informativen Anhang C in einen normativen Anhang C geändert.