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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Nach Angaben des Auto Clubs Europa (ACE) geschehen nachts etwa 40 % der schweren Verkehrsunfälle mit Personenschäden, obwohl nur 20 % der gesamten Fahrleistungen bei Nacht gefahren werden. Laut Statistischem Bundesamt starben im Jahr 2002 bei Unfällen bei Tageslicht 3 958 Menschen im Straßenverkehr, in der Dunkelheit waren es 2 484 Menschen, hinzu kommen 400 Verkehrstote während der Dämmerung.
Die Empfehlungen der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft sehen daher für die straßenverkehrsbezogene Testung die Prüfung der Dämmerungssehschärfe und der Blendempfindlichkeit vor. Auch in den Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen G 25 (Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten) wird die Prüfung der Dämmerungssehschärfe und Blendempfindlichkeit empfohlen. Bisher waren hierfür Kontraststufen definiert, aber keine Toleranzen. Diese Lücke soll durch die Norm DIN 58220-7 geschlossen werden. Neben DIN 58220-6 (über die straßenverkehrsbezogene Prüfung der Tagessehschärfe, dem so genannten Führerschein-Sehtest) wird die Normenreihe DIN 58220 ("Sehschärfebestimmung") somit künftig auch zur Prüfung der Dämmerungssehschärfe und Blendempfindlichkeit herangezogen werden können. DIN 58220-7 gilt für die Prüfung des Kontrastsehens unter mesopischen Leuchtdichtebedingungen sowohl ohne als auch bei Vorliegen von definierter Blendung in Fällen, in denen für den Straßenverkehr oder für berufliche Tätigkeiten Anforderungen gestellt werden. Es handelt sich um einen Sehschärfetest für die Ferne unter besonderen Bedingungen: Analog wie in DIN EN ISO 8596 ("Augenoptik - Sehschärfeprüfung - Das Normsehzeichen und seine Darbietung") festgelegt, wird der Visuswert geprüft, jedoch wird nicht die Größe des Sehzeichens, sondern das Verhältnis Umfeld zu Sehzeichen variiert.
Neben den vorgenannten Teilen 6 und 7 umfasst die Normenreihe DIN 58220 auch die Teile 3 und 5. Während DIN 58220-5 einen allgemeinen Sehtest spezifiziert, legt DIN 58220-3 die speziellen Anforderungen an Sehschärfeprüfungen zum Zweck der gutachterlichen Bestätigung von Blindheit beziehungsweise dem Grad einer Sehbehinderung fest. In engem Zusammenhang mit DIN 58220 steht die Norm DIN EN ISO 8596; sie legt das Normsehzeichen (Landoltring) und seine Darbietung fest.
Die Normen richten sich in erster Linie an den Personenkreis, der mit der Durchführung von Sehschärfebestimmungen befasst ist, zum Beispiel Ophthalmologen, Arbeitsmediziner, Augenoptiker; sie richten sich weiterhin an Unternehmen und Institute, die Geräte und/oder Einrichtungen zur Verwendung bei der Sehschärfebestimmung konzipieren oder herstellen.
Die vorgenannten Normen wurden vom Arbeitsausschuss NA 027-01-08 AA "Augenoptik", Arbeitskreis "Ophthalmische Instrumente", im NAFuO erstellt.
Dieses Dokument ersetzt DIN 58220-3:1997-01 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN 58220-3:2013-09 .
Gegenüber DIN 58220-3:1997-01 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Bezugnahme auf DIN EN ISO 8597 (diese Norm wurde zwischenzeitlich zurückgezogen) gestrichen; b) ausschließliche Verwendung des Landoltrings festgelegt; c) Änderung bzw. Konkretisierung von Abschnitt 4; d) Anforderung in Bezug auf das Abbruchkriterium konkretisiert (siehe Abschnitt 10); e) Streichung der Prüfentfernung für Zwischenbereich.