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wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
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Norm [AKTUELL]
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Diese Norm gilt für Elektrokettenzugsysteme in der Veranstaltungs- und Produktionstechnik. In solchen Systemen werden Elektrokettenzüge und Steuerungen unterschiedlicher Bauart und Ausrüstung eingesetzt. Sie werden temporär und zeitlich begrenzt für Veranstaltungen und Produktionen zusammengestellt und in Betrieb genommen. Hierbei handelt es sich um Systeme aus Elektrokettenzügen nach DIN EN 14492-2 und/oder Kettenzügen, die die sicherheitstechnischen Anforderungen an maschinentechnische Einrichtung im Sinne der DIN 56950-1 erfüllen. Die Steuerungen von Elektrokettenzugsystemen sind nach DIN EN 60204-32 und/oder entsprechend der Anforderungen der DIN 56950-1 ausgeführt. Elektrokettenzugsysteme müssen dem Anwendungsfall entsprechenden Sicherheitsniveaus bezüglich der mechanischen und steuerungstechnischen Ausrüstung erreichen (siehe DIN 56950-1). Dabei werden folgende Anwendungsfälle unterschieden: - Halten von Lasten ohne Aufenthalt von Personen im Gefahrenbereich; - Bewegen von Lasten ohne Aufenthalt von Personen im Gefahrenbereich; - Halten von Lasten mit Aufenthalt von Personen im Gefahrenbereich (Lasten über Personen); - Bewegen von Lasten mit Aufenthalt von Personen im Gefahrenbereich (Lasten über Personen); - Bewegen von Personen während künstlerischer Vorführungen und deren Proben. Diese Norm gilt nicht für die in der Veranstaltungs- und Produktionstechnik eingesetzten Lastaufnahmemittel und Anschlagmittel. Diese Norm definiert auch die Mindestanforderungen an die zwischen Hersteller und Benutzer auszutauschenden Informationen und die erforderlichen Angaben über die bestimmungsgemäße Verwendung der Kettenzugsysteme. Die in diesem Teil definierten Abweichungen gegenüber der DIN 56950-1 beruhen auf den besonderen Einsatzbedingungen für Elektrokettenzugsysteme und lassen sich nicht auf andere maschinentechnische Einrichtungen übertragen. Ortsfeste, dauerhaft in Veranstaltungs- und Produktionsstätten installierte maschinentechnische Einrichtungen sind immer nach DIN 56950-1 auszuführen. Dieses Dokument wurde vom Arbeitsausschuss NA 149-00-05 AA "Maschinen" des DIN-Normenausschusses Veranstaltungstechnik, Bild und Film (NVBF) erarbeitet. Vertreter der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) waren als Mitarbeiter des NA 149-00-05 AA an der Erarbeitung beteiligt.
Dieses Dokument ersetzt DIN 56950-5:2018-07 .
Gegenüber DIN 56950-5:2018-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Normative Verweisungen überarbeitet; b) Verweisung auf DIN 56950-1 durch die Verweisung auf DIN EN 17206 im gesamten Dokument ersetzt; c) Abschnitt 6 überarbeitet; d) Verweisung auf die Maschinenrichtlinie ersetzt durch Verweisung auf die Maschinenverordnung; e) Anhang A überarbeitet.