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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]

DIN 56950-1:2012-05

Veranstaltungstechnik - Maschinentechnische Einrichtungen - Teil 1: Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfung

Englischer Titel
Entertainment technology - Machinery installations - Part 1: Safety requirements and inspections
Ausgabedatum
2012-05
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
79

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Ausgabedatum
2012-05
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
79
DOI
https://dx.doi.org/10.31030/1866526

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Einführungsbeitrag

Diese Norm enthält sicherheitstechnische Festlegungen im Sinne des Gesetzes über technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte (Geräte- und Produktsicherheitsgesetz - GPSG). Diese Norm wurde vom Arbeitsausschuss NA 149-00-05 AA "Maschinen" im Normenausschuss Veranstaltungstechnik, Bild und Film (NVBF) im DIN Deutsches Institut für Normung e. V. erarbeitet. Vertreter der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) waren als Mitarbeiter des NA 149-00-05 AA an der Erarbeitung beteiligt. Diese Norm gilt für maschinentechnische Einrichtungen in Versammlungsstätten sowie in Veranstaltungs- und Produktionsstätten zur szenischen Darstellung. Betriebsstätten dieser Art sind zum Beispiel Theater, Mehrzweck- und Messehallen, Studios bei Film, Fernsehen und Hörfunk, Spiel- und Szenenflächen in folgenden baulichen Einrichtungen: - Konzertsälen, - Schulen, - Ausstellungen, - Bars, - Diskotheken, - Freilichtbühnen und - Räumen für Shows, Events, Kabaretts, Varietes. Maschinentechnische Einrichtungen sind die für den Betrieb in Veranstaltungs- und Produktionsstätten eingesetzten technischen Anlagen und Betriebsmittel, die zum Heben und Senken, Halten und Fahren von Lasten, (zum Beispiel Dekorationsteilen, Traversen, beleuchtungs-, bild- und tontechnischen Geräten) eingesetzt werden. Sowohl das Bewegen von Personen mit diesen Einrichtungen als auch der Aufenthalt unter ruhenden und bewegten Lasten sind zugelassen. Diese Norm gilt für Einrichtungen mit geführtem und ungeführtem Trag- oder Lastaufnahmemittel. Beispielhafte Aufzählung maschinentechnischer Einrichtungen: - Beleuchtungs- und Oberlichtzug; - Beleuchtungsturm, beweglich; - Bildwand (hand- und maschinenbetrieben); - Bühnenpodium, beweglich; - Bühnenwagen; - Drehbühne und -scheibe; - Flugwerk (Flugeinrichtung); - Freifahrten- und Kassettenschieber; - Horizontanlage; - Orchesterpodium; - Montagesteg, beweglich; - Portalanlage, beweglich; - Prospektlagerpodium; - Prospektzug (hand- und kraftbetrieben); - Punktzug; - Saalpodium; - schrägstellbarer Bühnenboden; - Seiten- und Hinterbühnentor; - Versenkeinrichtung. Diese Norm gilt auch für sicherheitstechnische Anlagen, die der Abwehr unmittelbarer Gefahren dienen und die bei vergleichbarer Gefährdung in den vorgenannten Betriebsstätten eingesetzt werden. Beispielhafte Aufzählung von sicherheitstechnischen Anlagen: - Rauchabzugseinrichtung; - Schutzvorhang. Hierbei hat die jeweilige Sicherheitsfunktion Vorrang. Diese Norm gilt auch für Einrichtungen mit neuen Technologien oder Sonderanfertigungen, die hier nicht besonders benannt sind, jedoch bei identischer Betriebsweise angewendet werden. Diese Norm gilt nicht für: - maschinentechnische Einrichtungen, die als artistisches Gerät eingesetzt werden und - Freizüge (Nutzlast 20 kg). Diese Norm behandelt auch die zwischen Hersteller und Benutzer auszutauschenden Informationen und die erforderlichen Angaben über die bestimmungsgemäße Verwendung der maschinentechnischen Einrichtung. Die in diesem Dokument behandelten signifikanten Gefährdungen sind in Abschnitt 4 identifiziert. Diese Norm stellt unter anderem eine Zusammenfassung von bisherigen Einzelnormen für Produktgruppen nach dem Anwendungsbereich dar und legt konkrete konstruktive Maßnahmen an Maschinen im Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG als auch an solche außerhalb des Anwendungsbereiches der Maschinenrichtlinie fest. Sie ist eine Norm zur Maschinensicherheit und in Anlehnung an den CEN Guide 414 gestaltet und hat den Charakter einer Typ-C-Norm. Zweck der Norm ist, ein einheitliches sicherheitstechnisches Niveau für die Planung, Konstruktion, Ausführung, Instandhaltung und Prüfung von maschinentechnischen Einrichtungen in Veranstaltungs- und Produktionsstätten zur szenischen Darstellung, unter Berücksichtigung der besonderen Betriebsweisen, sicherzustellen. Die vorliegende Norm enthält somit auch nachprüfbare Kriterien für die Ausschreibung und Prüfung von maschinentechnischen Einrichtungen.

Inhaltsverzeichnis
ICS
97.200.10
DOI
https://dx.doi.org/10.31030/1866526
Ersatzvermerk

Dieses Dokument ersetzt DIN 56950:2005-04 .

Änderungsvermerk

Gegenüber DIN 56950:2005-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anpassung an CWA 15902-1 vorgenommen; b) Anhang zur Durchführung von Sichtprüfung aufgenommen; c) Anhang für Performance-Level aufgenommen; d) normative Verweisungen aktualisiert; e) aufgrund der Erarbeitung weiterer Teile zu dieser Norm wurde die bestehende Normnummer um den Teil 1 ergänzt.

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