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Dieses Dokument enthält sicherheitstechnische Festlegungen im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG). Dieses Dokument wurde vom Arbeitsausschuss NA 149-00-06 AA "Einrichtungen und Arbeitsmittel" im Normenausschuss Veranstaltungstechnik, Bild und Film (NVBF) im DIN Deutsches Institut für Normung e. V. erarbeitet. Dieses Dokument gilt für die Herstellung von Sicherungsseilen, die als Schutz gegen das Herabfallen von ortsveränderlichen Gegenständen im Sinne von BGV C 1/GUV-V C 1 verwendet werden. Das Sicherungsseil gilt auch als "zweite Aufhängung" nach DIN VDE 0711-217 (VDE 0711-217). Der mögliche Fallweg darf nicht größer als 0,2 m sein. Das Sicherungsseil wird eingesetzt in Veranstaltungs- und Produktionsstätten, zum Beispiel Theatern, Mehrzweckhallen, Filmtheatern, Schulen, Varietees, Kabaretts, Bars und Diskotheken, bei Film, Hörfunk und Fernsehen. Das Sicherungsseil ist nicht als Anschlagseil für den allgemeinen Hebezeugbetrieb zu verwenden. Im Anhang A wird der Fallweg erläutert. Im Anhang B wird erläutert, warum Ketten in dieser Norm als Sicherungselement nicht aufgenommen sind. Im Anhang C werden zwei Beispiele aufgeführt. Im Anhang D wird das Prüfverfahren beschrieben.
Dieses Dokument ersetzt DIN 56927:2009-03 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN 56927:2020-11 .
Gegenüber DIN 56927:2009-03 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) normativen Anhang D "Verfahren zur Prüfung von Sicherheitsseilen" aufgenommen; b) normative Verweisungen überarbeitet; c) Literaturhinweise aufgenommen; d) redaktionell überarbeitet und an den aktuellen Stand der Technik angepasst.