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Norm [AKTUELL]
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Diese Norm legt unter Berücksichtigung der Fachsprache und des Sprachgebrauches der Praxis einheitliche Begriffe für das Gebiet des Verpackungswesens fest und fördert deren Anwendung. Begriffe der Verpackungsprüfung, deren Ergebnisse und Bewertungen sowie Begriffe, die Druckverfahren betreffen, sind nicht Gegenstand dieser Norm. Die relevanten Begriffe können den jeweiligen Normen entnommen werden. Diese Norm umfasst Packmittel, Verpackungen und Packungen bis 3 m3 - ausgenommen Tanks, Druckgeräte, Druckgefäße - sowie Verpackungssysteme bis hin zu Ladeeinheiten, sofern diese nicht transportmittelgebunden sind. Eingeschlossen sind Stoffe und Materialien zum Herstellen von Packmitteln und Packhilfsmitteln sowie relevante Mittel zum Bilden und Sichern von Packungen und Packstücken. Diese Norm wurde vom Arbeitsausschuss NA 115-01-01 AA "Terminologie" des DIN-Normenausschusses Verpackungswesen (NAVp) erarbeitet.
Dieses Dokument ersetzt DIN 55405:2006-11 .
Gegenüber DIN 55405:2006-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Änderung folgender Definitionen: Absorptionsmittel, Aerosolbehälter, Aerosolpackung, bauliche Ausrüstung, Bedienungsausrüstung, Behälter (für explosive Stoffe), Bergungsverpackung, Chromoersatzkarton, Chromokarton, Deckel, Deckelfass, Druckgasverpackung, Duplexkarton, Füllungsgrad, Hülse, Innenauskleidung, Kombinationsverpackung, Kombinationsverpackung aus Glas, Porzellan oder Steinzeug, Kunststoff, Manschette, Packmittel, Packmittelkörper, Palette, Papier, mehrlagig, rekonditionierte Verpackung, repariertes Großpackmittel, Rolle, Sack, Schaumkunststoff, Schieber, Schiebeschachtel, Spund, Spundfass, Triplexkarton, Trockenmittel, Verpackung, Versandstück, Versandverpackung, Wärmekontaktverfahren, wiederaufgearbeitetes Großpackmittel, wiederverwendbare Verpackung, wiederverwendete Verpackung; b) Streichung folgender Begriffe: Außenmanschette, Halbschale, Rollenkern, Schaumstoff, Schiebefaltschachtel, Spule, Stützhülse, Wickelhülse; c) Anpassung der Systematik der Begriffe; d) Änderung des Wortes "Beanspruchungen" in "Belastungen"; e) farbliche Darstellung der Bilder A.2 "Kunststoff" und A.4 "Papier, Karton, Pappe" in schwarz-weiß-Darstellung geändert; f) Aufnahme des Begriffs "biologisch abbaubare Verpackungen" in Anhang B; g) redaktionelle Überarbeitung.