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Norm [AKTUELL]
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Eine der wichtigsten Voraussetzungen zum sicheren Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugsystemen (en: Unmanned aircraft systems, UAS) ist die Qualifikation des Fernpiloten. Er muss in die Bedienung der unbemannten Luftfahrzeugsysteme umfassend eingewiesen sein, ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Navigation, über die dafür einschlägigen rechtlichen Grundlagen, über die örtliche Luftraumordnung, Meteorologie sowie über allgemeine praktische Kenntnisse und Fertigkeiten in der Anwendung des unbemannten Luftfahrzeugsystems verfügen. Diese Norm legt die theoretischen und praktischen Anforderungen an den Fernpiloten von UAS in der Betriebsart VLOS, EVLOS und BVLOS fest. Sie definiert dafür die theoretischen Lernziele und die zu trainierenden Verfahren zur sicheren Anwendung des UAS. Diese Norm gilt für: - Flüge innerhalb und außerhalb der Sichtweite des Fernpiloten (VLOS, EVLOS, BVLOS); - Gewicht des unbemannten Luftfahrzeugs unter 25 kg.