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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Die Normen und das Beiblatt wurden vom Arbeitsausschuss NMP 822 "Durchstrahlungsprüfung und Strahlenschutz" des NMP erstellt.
DIN 54115-1:
Die Festlegungen dieser Norm gelten für den Betrieb von Geräten und Anlagen zur technischen Anwendung umschlossener radioaktiver Stoffe, einschließlich des Strahler- bzw. des Strahlerhalterwechsels. Zweck dieser Norm ist, durch eindeutige praxisbezogene Festlegungen die Durchführung des Strahlenschutzes bei Anwendung der im Abschnitt 1 genannten Geräte bei ortsfestem, gelegentlichem und ortsveränderlichem Umgang zu erleichtern und die Strahlenexposition unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles so gering wie möglich zu halten.
DIN 54115-1 Beiblatt 1:
Das Beiblatt dient dazu, dem Strahlenschutzbeauftragten vor Ort beim ortsveränderlichen Umgang mit Strahlern ein einfaches Arbeitsmittel an die Hand zu geben, um die Größe von Kontrollbereichen schnell abschätzen zu können.
DIN 54115-3:
Die Festlegungen dieser Norm gelten für den Umgang und die Beförderung von Strahlengeräten zur technischen Anwendung umschlossener radioaktiver Stoffe (Strahler) im Rahmen der zerstörungsfreien Materialprüfung sowie für die für den ordnungsgemäßen Umgang und die ordnungsgemäße Beförderung und Lagerung notwendigen Kontrollen sowie deren Dokumentation. Außerdem wird durch Hinweise auf die Eichpflicht von Strahlungsmessgeräten und auf die Erstellung von Strahlenschutzanweisungen die Einhaltung der Vorschriften für den Umgang mit den vorgenannten Geräten erleichtert.
DIN 54115-4:
Die Festlegungen dieser Norm gelten für die Herstellung und die Prüfung von Strahlengeräten, die der ortsveränderlichen Anwendung radioaktiver Stoffe in besonderer Form in der Gammaradiographie dienen. Sie sind beschränkt auf Strahlengeräte, bei denen die Strahlung gemäß einer oder beider der im Folgenden genannten Techniken für den Anwendungszweck nutzbar gemacht wird, und zwar durch Öffnen des Arbeitsbehälters:
Der Anwendungsbereich der Norm erstreckt sich nur auf Arbeitsbehälter der Klassen P und M nach Abschnitt 5.2 und der Kategorien 1 und 2 nach Abschnitt 5.1, nicht jedoch auf solche der Klasse F oder der Kategorie X. Die Norm gilt für Strahlengeräte, die Strahler mit Aktivitäten bis 1,85 · 1014 Bq aufnehmen sollen.
DIN 54115-6:
Die Festlegungen dieser Norm gelten für ortsveränderliche und ortsfeste Strahlengeräte mit umschlossenen radioaktiven Stoffen. Zweck dieser Norm ist, die Durchführung der geforderten Inspektionen, Wartungen und Funktionsüberprüfungen an ortsveränderlichen und ortsfesten Strahlengeräten zu erleichtern. Außerdem werden dem Betreiber bzw. Anwender der Strahlengeräte Hinweise auf die Funktionsüberprüfungen gegeben, die von ihm selbst durchzuführen sind, sowie über Art, Umfang und Zeitpunkt der Inspektionen und Wartungen, die vom Hersteller bzw. von Prüfstellen vorgenommen werden müssen.
Dieses Dokument ersetzt DIN 54115-1:1992-08 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN 54115-1:2020-06 .
Gegenüber DIN 54115-1:1992-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die Festlegungen der Norm wurden den Festlegungen der Strahlenschutzverordnung vom 20. Juli 2001 in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Juni 2002 angepasst; b) die Dosisgrenzwerte wurden gesenkt; c) die Strahlenschutzbereiche wurden neu definiert usw.; d) die Dosisleistungskonstanten wurden der neuen Umgebungsäquivalentdosisleistung angepasst.