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Norm [AKTUELL]

DIN 51900:2023-12

Prüfung fester und flüssiger Brennstoffe - Bestimmung des Brennwertes mit dem Bombenkalorimeter und Berechnung des Heizwertes

Englischer Titel
Testing of solid and liquid fuels - Determination of gross calorific value by the bomb calorimeter and calculation of net calorific value
Ausgabedatum
2023-12
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
72

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Ausgabedatum
2023-12
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
72
DOI
https://dx.doi.org/10.31030/3495511

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Einführungsbeitrag

Dieses Dokument wurde vom Arbeitsausschuss NA 062-02-83 AA "Prüfung fester Brennstoffe" im DIN-Normenausschuss Materialprüfung (NMP) erarbeitet. Dieses Dokument legt ein Verfahren für die Bestimmung des Brennwertes mit dem Bombenkalorimeter sowie die Berechnung des Heizwertes fest. Dieses Dokument ist anwendbar für alle festen und flüssigen Brennstoffe, außer für biogene Festbrennstoffe und feste Sekundärbrennstoffe, für die der Heizwert nach DIN EN ISO 18125 beziehungsweise DIN EN ISO 21654 bestimmt wird. Dieses Dokument kann auch auf andere feste und flüssige Stoffe einschließlich biogener Festbrennstoffe und fester Sekundärbrennstoffe angewendet werden, wenn die in diesem Dokument aufgeführten Verfahrens- und Präzisionsanforderungen benötigt werden und dazu die Gehalte an Kohlenstoff, Schwefel, Stickstoff, Wasserstoff und gegebenenfalls Halogenen analytisch bestimmt werden, um thermochemische Korrekturen, etwa für Stickstoff, Schwefel und gegebenenfalls Halogene, durchzuführen und im Ergebnis zu berücksichtigen. Die Brennstoffprobe wird in der kalorimetrischen Bombe unter festgelegten Bedingungen verbrannt. Durch die bei der Verbrennung entstehenden Wärme erhöht sich die Temperatur des Kalorimeters gegenüber seiner Anfangstemperatur. Die Temperaturerhöhung wird gemessen. Die Messung kann in einem Kalorimeter "isoperiboler beziehungsweise static-jacket" Bauweise nach Anhang B oder unter adiabatischen Bedingungen nach Anhang A durchgeführt werden. Im ersten Fall wird die Temperaturerhöhung des Kalorimeters nach dem Newtonschen Abkühlungsgesetz berichtigt. Im zweiten Fall entfällt aufgrund des adiabatischen Prinzips eine solche Berichtigung.

Inhaltsverzeichnis
ICS
75.160.10, 75.160.20
DOI
https://dx.doi.org/10.31030/3495511
Änderungsvermerk

Gegenüber DIN 51900-1:2000-04, DIN 51900-1 Berichtigung 1:2004-02, DIN 51900-2:2003-05 und DIN 51900-3:2005-01 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Zusammenführung sämtlicher Teile unter dem Titel "Prüfung fester und flüssiger Brennstoffe - Bestimmung des Brennwertes mit dem Bombenkalorimeter und Berechnung des Heizwertes"; b) in Abschnitt 1 "Anwendungsbereich" das Aneroidkalorimeter ausgeschlossen; c) Abschnitt 2 "Normative Verweisungen" aktualisiert; d) Abschnitt 3 "Begriffe" eingefügt; e) Abschnitt 5 "Grundlagen" zum Brenn- und Heizwert und wesentlichen Kalorimetern ergänzt; f) in Anhang A ist das adiabatische Bombenkalorimeter beschrieben; g) in Anhang B ist das isoperibole Bombenkalorimeter und das Bombenkalorimeter mit statischem Mantel (static-jacket Kalorimeter) beschrieben; h) in Anhang C wurde eine Liste der Symbole und Faktoren mit Gegenüberstellung zur ISO 1928 eingefügt; i) in Anhang D wurden Berechnungsbeispiele für Brennwert Hov, Heizwert Hup und Huv für Steinkohlen mit und ohne Verbrennungshilfen aufgenommen; j) in Anhang E wurde ein Berechnungsbeispiel für Brennwert Hov, Heizwert Hup und Huv für flüssige Brennstoffe (Heizöl EL) aufgenommen; k) Anhang F enthält Beispiele für die Auswirkungen von Änderungen der Versuchsbedingungen (Druck, Volumen, Temperatur, Masse, Wasservorlage); l) in Anhang G sind thermochemische Grundlagen und Korrekturen für halogenhaltige Brennstoffe beschrieben; m) Anpassung an die aktuell gültigen Gestaltungsregeln.

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