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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Schwefel liegt in Kohlen in der Regel in drei Bindungsarten vor: als anorganisches Sulfid wie Pyrit (FeS2), als anorganisches Sulfat als Bestandteil der Mineralsubstanz und als organischer Schwefel in der Kohlesubstanz.
Nach dieser Norm wird die Summe des Schwefels aus allen vorgenannten Bindungsarten mittels Hochtemperaturverbrennung mit nachgeschalteter (zum Beispiel infrarotspektrometrischer) Detektion bestimmt. Die dazu benötigten Geräte sind kommerziell erhältlich. Die Norm ist anwendbar auf Steinkohlen, Braunkohlen, Lignite, Petrolkoks und Holzkohle bis zu einem maximalen Aschegehalt von 40 %.
Die Norm wurde vom Arbeitsausschuss NA 008-12-02 AA "Prüfung fester Brennstoffe" des FABERG erstellt.
Dokument wurde ersetzt durch DIN 51724-3:2012-07 .