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Norm [AKTUELL]

DIN 51426:2011-09

Prüfung von Heizöl - Spektralphotometrische Bestimmung des Rotfarbstoffgehalts in leichtem Heizöl

Englischer Titel
Testing of fuel oil - Spectrophotometric determination of the red dye content in domestic fuel oil
Ausgabedatum
2011-09
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
12

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Ausgabedatum
2011-09
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
12
DOI
https://dx.doi.org/10.31030/1809012

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Einführungsbeitrag

Dieses Dokument wurde vom NA 062-06-42 AA "Prüfung von flüssigen Kraftstoffen und Heizölen" im Fachausschuss Mineralöl- und Brennstoffnormung (FAM) des Normenausschusses Materialprüfung (NMP) erarbeitet.
Das Verfahren 1 dient der Bestimmung des Rotfarbstoffgehalts in leichtem Heizöl. Außer der gekennzeichneten Probe muss auch das gleiche Heizöl ohne Farbstoffzusatz als Referenz zur Verfügung stehen. Dieses Verfahren ist besonders zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Kennzeichnung von leichtem Heizöl in Kennzeichnungsbetrieben geeignet. Es ist nicht geeignet zum Nachweis des Missbrauchs von leichtem Heizöl als Dieselkraftstoff.
Die Verfahren 2a und 2b dienen der Bestimmung des Rotfarbstoffgehalts in leichtem Heizöl, Dieselkraftstoffen sowie Gemischen daraus. Hierfür ist keine ungekennzeichnete Probe als Referenz erforderlich. Diese Verfahren sind zur Überprüfung der Kennzeichnung von leichten Heizölen und zum Nachweis des Missbrauchs von leichtem Heizöl als Dieselkraftstoff geeignet.
Der Anwendungsbereich ist auf die zur Heizölkennzeichnung in der Bundesrepublik Deutschland gesetzlich zugelassenen Rotfarbstoffe beschränkt.
Die Bestimmung kann durch Biokomponenten (FAME, Pflanzenöl und anderes) gestört werden (vorzeitige Elution der Rotfarbstoffe von der Kartusche/Säule).
Farbstoffkonzentrate können nach entsprechender Verdünnung untersucht werden.

Inhaltsverzeichnis
ICS
75.160.20
DOI
https://dx.doi.org/10.31030/1809012
Ersatzvermerk

Dieses Dokument ersetzt DIN 51426:2002-03 .

Änderungsvermerk

Gegenüber DIN 51426:2002-03 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Streichung der Verfahren 3a und 3b zur Bestimmung des Markierstoffs 2; b) Einschränkung des Anwendungsbereichs hinsichtlich Biokomponenten im Heizöl; c) Ergebnis wird auf Bezugstemperatur 15 °C umgerechnet; d) Überarbeitung des Verfahrens 2a, so dass der Rotfarbstoffgehalt direkt als Massenkonzentration in mg/l (ohne Umrechnung mit der Probendichte) erhalten wird; e) Streichung der Wiederholbarkeit und der Vergleichbarkeit bei Farbzahlen über 2 des ungekennzeichnetes Heizöls; f) Anpassung der Präzisionsdaten (Wiederholbarkeit, Vergleichbarkeit) an aktuelle Ringversuchsergebnisse.

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