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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Dieses Dokument wurde vom Arbeitsausschuss NA 062-01-71 AA "Korrosion und Korrosionsschutz" im Normenausschuss Materialprüfung (NMP) im DIN in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) erarbeitet.
Die Veränderungen an metallenen Werkstoffen durch Korrosion und Hinweise zur Vermeidung von Korrosion werden in der europäischen Normenreihe DIN EN 12502 beschrieben. Sie behandelt jedoch nicht die Veränderung der Beschaffenheit des Trinkwassers bei Kontakt mit metallenen Werkstoffen, sodass nach Erscheinen der Normenreihe DIN EN 12502 die DIN 50930-6 als nationale Regelung erhalten blieb.
Ab dem 1.12.2013 gilt nach der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) ein abgesenkter Grenzwert für Blei von 10 µg/l. DIN 50930-6:2001-08 definiert unter 8.7.1, 8.7.2. und 8.7.3 Werkstoffe für Armaturen und Rohrverbindungen, die in allen Trinkwässern ohne Einschränkung verwendet werden können. Bis zum Inkrafttreten des neuen Grenzwertes für Blei nach der Trinkwasserverordnung am 1. Dezember 2013 können diese Werkstoffe weiterhin eingesetzt werden.
Metallene Werkstoffe, für die eine trinkwasserhygienische Eignung nachgewiesen wurde, sind auf der Liste des Umweltbundesamtes "Empfehlung des Umweltbundesamtes - Trinkwasserhygienisch geeignete metallene Werkstoffe" zu finden.
Diese Norm legt hygienische Anforderungen an metallene Werkstoffe fest. Diese sollen sicherstellen, dass die verbindlichen Vorgaben der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) an die Beschaffenheit des Trinkwassers eingehalten werden können, wenn diese Werkstoffe für Produkte im Kontakt mit Trinkwasser (zum Beispiel Rohre, Rohrverbinder, Armaturen, Wasserzähler, Apparate) verwendet werden.
Die in dieser Norm beschriebene Bewertung der Ergebnisse der Prüfung eines Werkstoffes nach DIN EN 15664-1 und DIN EN 15664-2 ermöglicht die Feststellung der hygienischen Eignung eines metallenen Werkstoffes im Kontakt mit einem örtlichen Trinkwasser oder mit allen Trinkwässern.
Bestimmte Rohrwerkstoffe sind nicht in allen Trinkwässern oder unter allen Betriebsbedingungen einsetzbar. Die zusätzlichen Anforderungen für die eingeschränkte Verwendung von Rohrwerkstoffen mit Trinkwässern bestimmter Beschaffenheit sind ebenfalls Bestandteil dieser Norm.
Die Beurteilung der Werkstoffe nach dieser Norm bezieht sich auf die Prüfung mit kaltem Trinkwasser. Trotzdem können die entsprechend positiv beurteilten Werkstoffe auch für den Kontakt mit erwärmtem Trinkwasser verwendet werden, die Einschränkungen sind im Abschnitt 6 zu berücksichtigen.
Für bestehende Trinkwasser-Installationen, in denen aufgrund der Betriebsbedingungen oder des Alters die Parameter überschritten werden können, werden in einem besonderen Abschnitt 7 Schutzmaßnahmen beschrieben.
Wenn in bestehenden Installationssystemen als Folge ungünstiger Wasserbeschaffenheit und Betriebsbedingungen oder unsachgemäßer Werkstoffauswahl die rechtlich verbindlichen Anforderungen an die Trinkwasserbeschaffenheit nicht einzuhalten sind, kann durch Schutzmaßnahmen einer unzulässigen Veränderung der Trinkwasserbeschaffenheit entgegengewirkt werden. Der Nachweis der Wirksamkeit kann nach den Vorgaben dieser Norm erfolgen.
Korrosionsvorgänge, die zu Schäden am Bauteil führen, sind nicht Gegenstand dieser Norm.
Dieses Dokument ersetzt DIN 50930-6:2001-08 .
Gegenüber DIN 50930-6:2001-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) redaktionelle Überarbeitung; b) Anpassung an die neue Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) und den neuen Bleigrenzwert; c) das in Bezug genommene Prüfverfahren nach DIN 50931-1 wurde durch das Prüfverfahren nach DIN EN 15664-1 ersetzt; d) das Beurteilungsverfahren wurde erweitert, damit die allgemeine trinkwasserhygienische Eignung eines metallenen Werkstoffes zur Verwendung mit allen Trinkwässern nachgewiesen werden kann.