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Die Änderung bzw. Ergänzung zu DIN 4844-2 wurde vom NASG GA 1.5 "Sicherheitskennzeichnung" erarbeitet.
In der Änderung wird die Gestaltung eines weiteren Sicherheitszeichens festgelegt, nämlich die Gestaltung des Rettungszeichens D-E017 "Automatisierter externer Defibrillator (AED)". Neue Sicherheitszeichen, für die es einen öffentlichen Bedarf gibt, die jedoch noch nicht in DIN 4844-2 festgelegt sind, werden zunächst als Änderung zu DIN 4844-2 veröffentlicht.
Zu gegebener Zeit, z. B. bei Vorliegen mehrerer Änderungsblätter mit neuen Sicherheitszeichen, werden diese in DIN 4844-2 eingearbeitet. Für das Sicherheitszeichen "Automatisierter externer Defibrillator (AED)", das den Standort eines Defibrillators kennzeichnet, gibt es einen nachgewiesenen öffentlichen Bedarf. Die Anwendung der so genannten Frühdefibrillatoren (im Sinne einer frühestmöglichen Defibrillation durch Laien) setzt sich immer mehr durch. Das hat zur Folge, dass an vielen Orten so genannte automatisierte externe Defibrillatoren (AED) stationiert werden. Eine Vereinheitlichung für die Kennzeichnung dieser Standorte ist dringend erforderlich.
Dokument wurde ersetzt durch DIN 4844-2:2012-12 .