Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
Bitte beachten Sie, dass neue Registrierungen und manuell zu bearbeitende Anliegen erst ab diesem Zeitpunkt bearbeitet werden.
Bestellungen und Downloads können Sie selbstverständlich jederzeit online durchführen, und unsere FAQ bieten Ihnen viele hilfreiche Informationen.
Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage, eine besinnliche Zeit und ein gesundes Neues Jahr!
Ihre DIN Media GmbH
Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr
Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
Produktinformationen auf dieser Seite:
Schnelle Zustellung per Download oder Versand
Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung
Die Änderung bzw. Ergänzung zu DIN 4844-2 wurde vom NASG GA 1.5 "Sicherheitskennzeichnung" erarbeitet.
In der Änderung wird die Gestaltung eines weiteren Sicherheitszeichens festgelegt, nämlich die Gestaltung des Rettungszeichens D-E017 "Automatisierter externer Defibrillator (AED)". Neue Sicherheitszeichen, für die es einen öffentlichen Bedarf gibt, die jedoch noch nicht in DIN 4844-2 festgelegt sind, werden zunächst als Änderung zu DIN 4844-2 veröffentlicht.
Zu gegebener Zeit, z. B. bei Vorliegen mehrerer Änderungsblätter mit neuen Sicherheitszeichen, werden diese in DIN 4844-2 eingearbeitet. Für das Sicherheitszeichen "Automatisierter externer Defibrillator (AED)", das den Standort eines Defibrillators kennzeichnet, gibt es einen nachgewiesenen öffentlichen Bedarf. Die Anwendung der so genannten Frühdefibrillatoren (im Sinne einer frühestmöglichen Defibrillation durch Laien) setzt sich immer mehr durch. Das hat zur Folge, dass an vielen Orten so genannte automatisierte externe Defibrillatoren (AED) stationiert werden. Eine Vereinheitlichung für die Kennzeichnung dieser Standorte ist dringend erforderlich.
Dokument wurde ersetzt durch DIN 4844-2:2012-12 .