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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Diese Norm gilt für den rechnerischen Nachweis der Gesamtstandsicherheit für Stützbauwerke und der erforderlichen konstruktiven Bauteile an Geländesprüngen nach Grenzzustand GZ 1C nach DIN 1054:2005-01, unabhängig von ihrer Konstruktion und Gründungsart, sowie für Böschungen und Hänge, unabhängig von ihrer Gestalt. Regelungen für Böschungen gelten auch für Hänge, sofern nichts anderes angegeben ist. Die Norm enthält die Berechnungsgrundlagen und Berechnungsverfahren, die zur Ermittlung des Grenzzustandes der Tragfähigkeit im ebenen Fall beim Abrutschen auf angenommenen Gleitflächen benötigt werden. Die Verfahren sind auch dann anwendbar, wenn sich der Erdkörper ohne Bildung einer Gleitfläche allein durch Scherzonen verformt.
Die Norm gilt für den Nachweis gegen den Grenzzustand GZ 2 nach DIN 1054 nur näherungsweise, weil Verformungen mit den angegebenen Verfahren nicht berechnet werden können. Die angegebenen Rechenverfahren gelten für den ebenen Fall; sie sind näherungsweise auch anwendbar, wenn räumliche Einflüsse günstig wirken. Außer Zuggliedern sind auch konstruktive Sicherungen durch zum Beispiel Dübel und Stützscheiben einbezogen. Versagen durch Verflüssigung des Bodens kann mit den Verfahren nicht berechnet werden.
Die Norm wurde vom Arbeitsausschuss NA 005-05-04 AA "Baugrund, Berechnungsverfahren" im NABau erstellt.
Dieses Dokument ersetzt DIN V 4084-100:1996-04 , DIN 4084:1981-07 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN 4084:2021-11 .
Dieser Artikel wurde geändert durch: DIN 4084/A1:2017-08
Gegenüber DIN 4084:1981-07 und DIN V 4084-100:1996-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) erweiterte und ergänzte Berechnungsverfahren; b) Berücksichtigung des Konzepts der Teilsicherheitsbeiwerte nach DIN 1054.