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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Die Normen wurden im Arbeitsausschuss NA 067-03-05 AA "Verbindungselemente mit Sonderformen" des FMV erstellt.
DIN 404:
Diese Norm legt Eigenschaften von Kreuzlochschrauben mit Schlitz für Gewinde von M2 bis M10 fest. Kreuzlochschrauben können sowohl als reine Befestigungsschrauben als auch als Stellschrauben verwendet werden. Ihr Hauptanwendungsgebiet ist in der Elektrotechnik zu finden. Sie sind dort auch mithilfe eines Stiftes montierbar, wo ein Schraubendreher aus räumlichen Gründen nicht verwendet werden kann. Die Kreuzlöcher werden vielfach auch als Bohrungen, z. B. für Plombendrähte, benutzt. Für Kreuzlochschrauben nach dieser Norm gilt Sachmerkmal-Leiste DIN 4000-160-2.
DIN 464:
Festgelegt sind die Eigenschaften von Rändelschrauben, hohe Form, für die Gewindegrößen von M1 bis M10. Werden Rändelschrauben aus zwei Teilen hergestellt, müssen diese so miteinander verbunden sein, dass die Übertragung des gleichen Drehmomentes wie bei einteiligen Rändelschrauben für die jeweilige Gewindegröße möglich ist. Für Rändelschrauben nach dieser Norm gilt Sachmerkmal-Leiste DIN 4000-160-4.
DIN 466:
Normungsgegenstand sind die Eigenschaften von hohen Rändelmuttern für die Gewindegrößen von M1 bis M10. Für Rändelmuttern nach dieser Norm gilt Sachmerkmal-Leiste DIN 4000-161-4.
DIN 467:
Diese Norm legt Eigenschaften von niedrigen Rändelmuttern für die Gewindegrößen von M1 bis M10 fest. Für Rändelmuttern nach dieser Norm gilt Sachmerkmal-Leiste DIN 4000-161-4.
DIN 547:
Festgelegt sind Eigenschaften von Zweilochmuttern für die Gewindegrößen von M2 bis M10. Zweilochmuttern sind im Allgemeinen Drehteile aus Stahl, nichtrostendem Stahl oder Nichteisenmetall, die vielseitig, z. B. in der Elektroindustrie, anwendbar sind. Sie können mit Zweilochmutterndrehern nach DIN 3116 verschraubt werden und haben überwiegend nur die Funktion, Teile zu befestigen, ohne dass bestimmte Vorspannkräfte oder Abstreiffestigkeiten gefordert werden. Für Zweilochmuttern nach dieser Norm gilt Sachmerkmal-Leiste DIN 4000-161-1.
DIN 548:
Diese Norm legt Eigenschaften von Kreuzlochmuttern für die Gewindegrößen von M2 bis M10 fest. Kreuzlochmuttern sind im Allgemeinen Drehteile aus Stahl, nichtrostendem Stahl oder Nichteisenmetall, die vielseitig, z. B. in der Elektroindustrie, anwendbar sind. Sie können mit Hakenschlüsseln Form B nach DIN 1810 verschraubt werden und haben überwiegend nur die Funktion, Teile zu befestigen, ohne dass bestimmte Vorspannkräfte oder Abstreiffestigkeiten gefordert werden. Für Kreuzlochmuttern nach dieser Norm gilt Sachmerkmal-Leiste DIN 4000-161-1.
DIN 653:
Festgelegt sind Eigenschaften von Rändelschrauben, niedrige Form, für die Gewindegrößen von M1 bis M10. Werden Rändelschrauben aus zwei Teilen hergestellt, müssen diese so miteinander verbunden sein, dass die Übertragung des gleichen Drehmomentes wie bei einteiligen Rändelschrauben für die jeweilige Gewindegröße möglich ist. Für Rändelschrauben nach dieser Norm gilt Sachmerkmal-Leiste DIN 4000-160-4.
DIN 920:
In der Norm sind die Eigenschaften von Flachkopfschrauben mit Schlitz und kleinem Kopf für die Gewindegrößen von M1 bis M10 festgelegt. Für Flachkopfschrauben nach dieser Norm gilt Sachmerkmal-Leiste DIN 4000-160-2.
DIN 921:
Normungsgegenstand sind die Eigenschaften von Flachkopfschrauben mit Schlitz und großem Kopf, für die Gewindegrößen von M1 bis M10. Für Flachkopfschrauben nach dieser Norm gilt Sachmerkmal-Leiste DIN 4000-160-2.
DIN 922:
Diese Norm legt Eigenschaften von Flachkopfschrauben mit Schlitz, kleinem Kopf und Zapfen, für die Gewindegrößen von M1,4 bis M10 fest. Für Flachkopfschrauben nach dieser Norm gilt Sachmerkmal-Leiste DIN 4000-160-2.
DIN 923:
Festgelegt sind Eigenschaften von Flachkopfschrauben mit Schlitz und Ansatz für die Gewindegrößen von M1,4 bis M10. Für Flachkopfschrauben nach dieser Norm gilt Sachmerkmal-Leiste DIN 4000-160-2.
DIN 924:
Diese Norm legt Eigenschaften von Linsensenkschrauben mit Schlitz und Zapfen für die Gewindegrößen von M1,4 bis M3 fest. Für Linsensenkkopfschrauben nach dieser Norm gilt Sachmerkmal-Leiste DIN 4000-160-3.
DIN 925:
In der Norm sind die Eigenschaften von Senkschrauben mit Schlitz und Zapfen für die Gewindegrößen von M1,4 bis M3 festgelegt. Für Senkschrauben nach dieser Norm gilt Sachmerkmal-Leiste DIN 4000-160-3.
DIN 927:
Diese Norm legt Eigenschaften von Zapfenstiften mit Gewinde und Schlitz für die Gewindegrößen von M1 bis M6 fest. Für Zapfenstifte nach dieser Norm gilt Sachmerkmal-Leiste DIN 4000-160-12.
DIN 6303:
Festgelegt sind die Eigenschaften von Rändelmuttern für die Gewindegrößen von M5 bis M10. Muttern nach dieser Norm haben überwiegend nur die Funktion, Teile zu befestigen, ohne dass bestimmte Vorspannkräfte oder Abstreiffestigkeiten gefordert werden. Für Rändelmuttern nach dieser Norm gilt Sachmerkmal-Leiste DIN 4000-161-4.
Dieses Dokument ersetzt DIN 404:1986-09 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN 404:2017-08 .
Dieser Artikel wurde berichtigt durch: DIN 404 Berichtigung 1:2007-06 .
Gegenüber DIN 404:1986-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Titel ergänzt; b) Anwendungsbereich ergänzt; c) Normative Verweisungen aktualisiert; d) In Tabelle 1 Größe M3,5 gestrichen; e) Abschnitt "Technische Lieferbedingungen" komplett überarbeitet.