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E DIN 38415-6 (2001-09)/A 1 Deutsche Einheitsverfahren zur wasser-, Abwasser- und Schlammuntersuchung - Suborganismische Testverfahren (Gruppe T) - Teil 6: Giftigkeit gegenüber Fischen - Bestimmung der nicht akut giftigen Wirkung von Abwasser auf die Entwicklung von Fischeiern über Verdünnungsstufen (T 6) Der Fischei-Test nach DIN 38415-6 sollte möglichst schnell den akuten Fischtest in den abwasserrechtlichen Regelungen ersetzen. Dementsprechend wurde bereits vor Erscheinen der Norm auf Länderebene beraten, wie dies möglichst ohne Zeitverlust umzusetzen ist. Die Juristen des Bundes schlugen vor, im Text der Norm (lag zu diesem Zeitpunkt als Kontrollabzug bereits vor) einige formale Änderungen durchzuführen, damit vollständige Neufassungen der AbwV und des AbwAG vermieden werden. Die entscheidende Änderung bestand damals in einem Wechsel des Index für den G-Wert. Er sollte von ursprünglich G(sub)Ei auf G(sub)F geändert werden. Dies ist in der Norm auch durchgeführt worden. In der nun vorliegenden 5. Änderungsverordnung zur AbwV ist der Index von den Juristen in der ursprünglichen Form mit GEi angegeben. Die Änderungsverordnung ist vom Kabinett und Bundesrat beschlossen und tritt aller Voraussicht nach am 01.08.2002 in Kraft. Um Vollzugsprobleme zu vermeiden, werden die folgenden Änderungen erforderlich: In DIN 38415-6 müssen Änderungen von G(sub)F-Wert zu G(sub)Ei-Wert an folgenden Stellen erfolgen: Punkt 3.5: Überschrift Punkt 12: 2. Absatz; vorletztes Wort in der Klammer Punkt 13: vorletztes Wort und im BEISPIEL A. Paetz
Dieses Dokument ersetzt DIN 38415-6:2001-09 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN ISO 15088:2009-06 .
Gegenüber DIN 38415-6:2001-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Die Angabe GF-Wert wurde durch die Angabe: "GEi-Wert" ersetzt - in der Überschrift des Abschnittes 3.5; - im Abschnitt 12 (2. Absatz, Angabe in der Klammer) und - im Abschnitt 13 (vorletztes Wort und im BEISPIEL). Dies war erforderlich, um eine Angleichung an die zur Zeit gültige Abwasserverodnung (AbwV) zu erreichen. b) Die Abschnitte "Grundlage des Verfahrens" und "Störungen" wurden in der Reihenfolge vertauscht. c) Die Abschnitte "Reagenzien" und "Geräte" wurden in der Reihenfolge vertauscht.