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Norm [AKTUELL]
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Dieses Dokument legt ein Verfahren für die Einzel- beziehungsweise gemeinsame Bestimmung der organisch gebundenen Halogene Fluor, Chlor, Brom und Iod fest, die an Aktivkohle adsorbierbar sind. Die Adsorption erfolgt an in Säulen gepackter Aktivkohle.
Das Verfahren ist anwendbar für die Bestimmung von: - ≥ 2 µg/l AOF, angegeben als F; - ≥ 10 µg/l AOCl, angegeben als Cl; - ≥ 1 µg/l AOBr, angegeben als Br; - ≥ 1 µg/l AOI, angegeben als I.
Das Verfahren ermöglicht die Bestimmung von adsorbierbarem organisch gebundenem Fluor, Chlor, Brom oder Iod in Wasser, zum Beispiel in: - Grundwasser, - Oberflächenwasser, - Uferfiltrat, - Trinkwasser, - wässrigen Eluaten, - Kühlwasser und - Abwasser.
Der Anwendungsbereich ist durch die Kapazität der Aktivkohle, den Verfahrensblindwert und die Kapazität der chromatographischen Trennsäule begrenzt. Eine Probenverdünnung in den Arbeitsbereich kann erforderlich sein.
Dieses Verfahren ist auch für schwebstoffhaltige Proben anwendbar, die an den Schwebstoffen adsorbierten Halogene (zum Beispiel ungelöste Halogenide) werden dann miterfasst. Eine Filtration der Probe vor der Analyse mittels Membranfilter (0,45 µm) erlaubt eine getrennte Bestimmung von gelösten adsorbierbaren und an/in Partikeln vorliegenden Anteilen organisch gebundenem Fluor, Chlor, Brom oder Iod.
Dieses Dokument wurde vom Arbeitskreis NA 119-01-03-01-12 AK „Ionenchromatographische Verfahren“ des Arbeitsausschusses NA 119-01-03 AA „Wasseruntersuchung“ im DIN-Normenausschuss Wasserwesen (NAW) erarbeitet.