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Dieses Dokument wurde vom Arbeitskreis "POC" NA 119-01-03-01-20 AK des NA 119-01-03 AA "Wasseruntersuchung" im Normenausschuss Wasserwesen (NAW) erarbeitet, die aus Mitteln des Länderfinanzierungsprogrammes "Wasser, Boden und Abfall" gefördert werden.
Dieses Dokument legt ein Verfahren zur Bestimmung desjenigen Anteils des organisch gebundenen Kohlenstoffs fest, der unter den beschriebenen Bedingungen aus einer wässerigen Probe ausgeblasen wird (POC). Das Verfahren ist anwendbar auf die Untersuchung von wässerigen Proben, wobei es insbesondere bei der Untersuchung von Grund-, Abwasser und Deponiesickerwasser eingesetzt wird. Das Verfahren gilt auch für Proben mit suspendierten Stoffen.
Der ausblasbare organische Kohlenstoff (POC, en: purgeable organic carbon) ist ein analytischer Konventionsparameter, der zur Kontrolle der Wasserbeschaffenheit verwendet wird. Er ist ein Maß für den Kohlenstoffgehalt der in einer wässerigen Probe enthaltenen organischen Verbindungen, die unter festgelegten Bedingungen ausgeblasen werden. Er ist somit ein Maß für die Konzentration an organischen Verbindungen, die das Potenzial haben, von der wässerigen Phase in die gasförmige überzugehen. Das reale Ausmaß des Ausstrippens einer Substanz, beispielsweise aus Abwasser in der Kanalisation oder in der Kläranlage, kann mit dem Messverfahren nicht ermittelt werden, da der Stoffübergang von vielen Parametern beeinflusst wird, beispielsweise der Temperatur, dem Strömungszustand, der Verweilzeit und der Luftaustauschrate. Der POC liefert keinen Hinweis auf die Art der ausblasbaren Verbindungen.
Die Endbestimmung des Kohlenstoffdioxids wird nach verschiedenen Verfahren durchgeführt, zum Beispiel mittels Infrarot-Spektrometrie oder elektrischer Leitfähigkeit. Das Verfahren mit Verbrennung und Infrarot-Spektrometrie wurde im Rahmen eines Ringversuchs validiert. Andere Verfahren gelten als geeignet, sofern sie die Vorgaben nach 10.3 erfüllen.
Dokument wurde ersetzt durch DIN 38409-46:2012-12 .