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Norm [AKTUELL]
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Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) kommen als Nebenprodukte natürlicher und industrieller Verbrennungsprozesse in nahezu allen Gewässern sowohl ungelöst, an Feststoffen (Sedimenten, Schwebstoffen) adsorbiert als auch in Wasser gelöst vor. Einzelne Verbindungen aus der Gruppe der PAK werden als karzinogen beziehungsweise karzinogenverdächtig angesehen.
Nach der Richtlinie 98/83/EG des Rates vom 3. November 1998 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch wird als maximal akzeptierbare Konzentration für Benzo(a)pyren 0,01 µg/l und für die Summe der vier ausdrücklich bezeichneten PAK Benzo(b)fluoranthen, Benzo(k)fluoranthen, Benzo(ghi)perylen, Indeno(1,2,3-cd)pyren 0,1 µg/l angegeben. Mit DIN EN ISO 17993 liegt ein Verfahren für die Bestimmung von 15 PAK mit HPLC-FLD für Trink- und Oberflächenwasser vor. Bei Verfahrensvergleichen hat sich gezeigt, dass das GC-MS-Verfahren nach der vorliegenden Normvergleichbare Ergebnisse liefern kann und insbesondere bei matrixbelasteten Proben Vorteile bietet. Das Verfahren legt die Bestimmung ausgewählter PAK in Trinkwasser-ähnlicher Matrix in Massenkonzentrationen über 0,005 µg/l (für jede einzelne Verbindung) und bei Abwasser und Oberflächenwasser über 0,01 µg/l fest. Bei höheren Gehalten von Schwebstoffen, wie beispielsweise in bestimmten Oberflächengewässern und Abwässern, liefert dieses Verfahren gegebenenfalls keine quantitativen Wiederfindungen von PAK. Das Verfahren kann auf andere PAK angewendet werden, vorausgesetzt, es ist für jeden Anwendungsfall validiert. Es ist auch für die Untersuchung von Eluaten/wässrigen Auszügen aus Feststoffmatrizes geeignet.
Die Norm wurde vom Arbeitskreis NA 119-01-03-02-18 AK "PAK mit GC/MS" des Arbeitsausschusses NA 119-01-03 AA "Wasseruntersuchung" im NAW erstellt und die Arbeiten aus Mitteln des Länderfinanzierungsprogramms "Wasser, Boden und Abfall" gefördert.