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Norm [AKTUELL]
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Die neue Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer (Oberflächengewässerverordnung - OgewV) zur Umsetzung insbesondere der Richtlinien 200/60/EG (Wasserrahmenrichtlinie) und 2008/105/EG (Umweltqualitätsnormen) enthält in der Anlage 5 eine Liste von 162 flüssigkeitsspezifischen Schadstoffen zur Beurteilung des ökologischen Zustands und des ökologischen Potentials sowie in der Anlage 7, Tabellen 1 und 2 weitere Schadstoffe zur Beurteilung des chemischen Zustands von Oberflächengewässern.
Dieses Dokument legt ein Verfahren zur Bestimmung ausgewählter Organochlorpestizide, Polychlorbiphenyle und Chlorbenzole in Wasser nach Flüssig-Flüssig-Extraktion und Gaschromatographie/ Massenspektrometrie fest. Das Verfahren ist anwendbar auf Trink-, Grund-, Oberflächenwasser und Abwasser in Massenkonzentrationen in der Regel ab 0,005 µg/l. Der Anteil an suspendierten Stoffen in der Probe sollte 0,05 g/l nicht übersteigen. Bei einigen Substanzen zum Beispiel alpha- und beta-Endosulfan liegen die Bestimmungsgrenzen deutlich höher. Die Anwendbarkeit des Verfahrens auf weitere, in Tabelle 1 nicht genannte Substanzen oder andere Wasserarten ist nicht ausgeschlossen, sie muss jedoch im Einzelfall geprüft werden.
Dieses Dokument wurde vom NA 119-01-03-02-17 AK "SHKW mit GC/MS" des NA 119-01-03 AA "Wasseruntersuchung" im Normenausschuss Wasserwesen (NAW) erarbeitet, die Arbeiten werden aus Mitteln des Länderfinanzierungsprogrammes "Wasser, Boden und Abfall" gefördert.