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Norm [AKTUELL]
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Trihalogenmethane entstehen z. B. durch die Verwendung von oxidierenden und/oder halogenhaltigen Chemikalien bei der Wasseraufbereitung oder können auch durch unsachgemäße Handhabung eingebracht werden. Außerdem können sie sich noch nach der Probenahme bei der Zersetzung von Organohalogenverbindungen bilden, trotz der Zugabe von Thiosulfat. In Schwimmbädern können sie im Füllwasser vorhanden sein.
Diese Norm legt ein Verfahren zur Bestimmung von Trihalogenmethanen durch Gaschromatographie mit Dampfraumanalyse (Headspace, HS) fest. Das Verfahren ist dem nach DIN EN ISO 10301, Abschnitt 2, beschriebenen Verfahren mit Flüssig-Flüssig-Extraktion bei strikter Einhaltung der Bedingungen gleichwertig. Jenes ist in der Durchführung aufwändiger, erlaubt aber die Messung der Extrakte nach längerer Lagerzeit und wird durch die im Abschnitt 5.2 beschriebene Nachbildung von Trihalogenmethanen kaum beeinflusst. Das dort in Abschnitt 3 beschriebene HS-Verfahren führt für Trihalogenmethane aufgrund der dort vorgeschriebenen hohen Äquilibrierungstemperatur zu Verfälschungen der Ergebnisse. Das Verfahren ist auch auf andere gechlorte Wässer anwendbar. Die untere Grenze des Arbeitsbereichs liegt bei 1 µg/l je Substanz.
Die Norm wurde vom Arbeitskreis "LHKW und Purge and Trap-Verfahren" (NA 119-01-03-02-01 AK) des NA 119-01-03 AA "Wasseruntersuchung" des NAW erstellt. Die Arbeiten wurden aus Mitteln des Länderfinanzierungsprogramms "Wasser, Boden und Abfall" gefördert.