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Norm [AKTUELL]
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Die Prüfung der Ionenbilanz in Wasserproben auf Plausibilität ist ein Verfahren im Rahmen der analytischen Qualitätssicherung, um Fehler bei der Analytik der Hauptionen zu erkennen.
Zur Erstellung der Ionenbilanz werden die Summen der Äquivalentkonzentrationen der Anionen und der Kationen berechnet und gegenübergestellt.
Aufgrund des Elektroneutralitätsprinzips muss die Summe der Äquivalentkonzentrationen der Kationen gleich der Summe der Äquivalentkonzentrationen der Anionen sein. Da die Analytik der Ionen in der Praxis immer mit einer Messunsicherheit behaftet ist, differieren jedoch im Allgemeinen die Summen der Äquivalentkonzentrationen der Kationen und Anionen.
Die Prüfung der Ionenbilanz auf Plausibilität erfolgt über den Vergleich der Ionenbilanzabweichung mit einem Zielwert.
Die Norm gilt für die Erstellung der Ionenbilanz zum Zweck der Plausibilitätsprüfung und ist auf Trink-, Mineral-, Bade-, Oberflächen- und Grundwässer im pH-Wert-Bereich von 3 bis 10 anwendbar. Die Komplexierung von Ionenspezies wird dabei nicht berücksichtigt.
Bei der Erstellung der Ionenbilanz sind alle Anionen und Kationen zu berücksichtigen, die mit mindestens 0,5 % an der Kationen- beziehungsweise Anionenäquivalentkonzentrationssumme beteiligt sind. Ionen, die zu einem geringeren Anteil als 0,5 % beitragen, dürfen vernachlässigt werden.
Bei den im Anwendungsbereich genannten Wässern können dies im Allgemeinen sein: Natrium, Kalium, Calcium, Magnesium, Strontium, Aluminium, Eisen, Mangan, Ammonium, Wasserstoff-Ion sowie Chlorid, Nitrat, Sulfat, Hydrogencarbonat (Säurekapazität bis zum pH-Wert 4,3), Nitrit, Phosphat, Hydroxid-Ion.
Dieses Dokument wurde vom Arbeitskreis NA 119-01-03-01-18 AK "Ionenbilanz" des Arbeitsausschusses NA 119-01-03 AA "Wasseruntersuchung" im DIN-Normenausschuss Wasserwesen (NAW) erarbeitet.