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Norm [AKTUELL]
Diese Norm ist Bestandteil des DVGW Regelwerks.
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Dieses Dokument legt Anforderungen und Prüfungen für in PE-Rohrnetzen eingesetzte Anbohrarmaturen mit Betriebsabsperrung, die mit Gasen nach DVGW G 260 (A) (jedoch nicht für Flüssiggas in der Flüssigphase) betrieben werden, fest. Die Anbohrarmaturen werden in der Gasverteilung in Rohrnetzen aus PE 80, PE 100, PE 100-RC und PE-Xa mit Rohraußendurchmessern von d = 63 mm bis d = 225 mm und einem maximal zulässigen Betriebsdruck nach Tabelle 1 eingesetzt. Das Anschlussteil ist auf das anzubohrende Rohr aufschweißbar oder mittels mechanischer Verbindungstechnik spannbar. Die Anbohrarmaturen werden ausschließlich im Erdreich eingebaut und nur für abgehende Rohre aus PE mit Nennweiten d ≤ 63 mm, SDR 11, nach DVGW G 459-1 (A) verwendet.