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Norm [AKTUELL]
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Diese Dienstleistungsnorm enthält Festlegungen und Leitsätze für Verfahren und deren Einsatz bei berufsbezogenen Eignungsbeurteilungsprozessen. Sie bezieht sich auf: a) die Planung von berufsbezogenen Eignungsbeurteilungsprozessen; b) die Auswahl, Zusammenstellung, Durchführung und Auswertung von Verfahren; c) die Interpretation der Verfahrensergebnisse und die Urteilsbildung; d) die Anforderungen an die Qualifikation der an Eignungsbeurteilungsprozessen beteiligten Personen. Durch die Festlegungen und Leitsätze ergeben sich auch Hinweise für die sach- und fachgerechte Entwicklung von in Eignungsbeurteilungsprozessen einzusetzenden Verfahren. Die Angemessenheit eines Verfahrens für eine konkrete Eignungsbeurteilung kann nur im Rahmen seiner spezifischen Anwendung beurteilt werden. Daher ist dieses Dokument keine Produktnorm zur isolierten Bewertung der Qualität eines Verfahrens. Medizinische Diagnostik ist nicht Gegenstand dieser Norm. Gefährdungsanalysen nach § 5 Arbeitsschutzgesetz sind nicht Gegenstand dieser Norm. Für diese Norm ist das Gremium NA 159-02-09 AA "Berufsbezogene Eignungsdiagnostik" bei DIN zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN 33430:2002-06 .
Gegenüber DIN 33430:2002-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Norm grundlegend überarbeitet; b) Anhang A zu Anforderungen an Verfahrenshinweise wurde gekürzt, modifiziert und in die normativen Anhänge A (Anforderungen an Handhabungshinweise für Verfahren) und Anhang B (Anforderungen an Verfahrenshinweise für messtheoretisch fundierte Fragebogen und Tests) überführt; c) Informativer Anhang B mit Glossar gestrichen; d) Informativer Anhang C zu Hinweisen für die Ausschreibung eignungsdiagnostischer Prozesse und Verfahren unter Beachtung der DIN 33430 neu aufgenommen; e) Die Eignungsmerkmale wurden differenziert, unterschieden werden u. a. Qualifikationsmerkmale, Kompetenzen und Potenziale; f) Die Norm unterscheidet nun zwischen Dienstleistern, Beobachtern und Eignungsdiagnostikern; g) Prozessschritt "Planung von berufsbezogenen Eignungsbeurteilungen" in den Aspekten "Auftragsklärung", "Anforderungsanalyse" und "Planung" konkretisiert; h) Anforderungen an Verfahren konkretisiert in verfahrensunabhängige Anforderungen und verfahrensabhängige Anforderungen; i) Konkretisierung des Prozessschrittes "Dokumentation des Vorgehens".