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Norm [AKTUELL]
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Die Umschrift von fremden Schriftsystemen in lateinische Schrift bedarf fester Regeln, um Einheitlichkeit bei der Darstellung und im Wiederauffinden garantieren zu können. Dieser Grundsatz gilt für alle Anwendungsbereiche von Umschriften und hat eine besondere Bedeutung, unter anderem bei den Standesbehörden und im Passwesen.
Die Norm legt die Umschrift des georgischen Alphabets in lateinische Schriftzeichen fest.
Für diese Norm ist der Arbeitsausschuss NA 009-00-01 AA "Transliteration und Transkription" im NABD zuständig.