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wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Zuständig ist der Gemeinschaftsarbeitsausschuss "Allgemeine Grundsätze und Terminologie" (NA 095-01-01 GA) des Normenausschusses Sicherheitstechnische Grundsätze (NASG). Diese Norm stellt allgemeine Grundsätze für das sicherheitsgerechte Gestalten von Produkten im Sinne der einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften auf. In ihrer Funktion als VDE-Rahmen-Bestimmung legt diese Norm grundlegende und für alle Arten elektrischer Betriebsmittel gemeinsam geltende sicherheitstechnische Anforderungen fest. Diese Norm dient als Grundlage für die inhaltliche Gestaltung von Sicherheitsnormen beziehungsweise VDE-Bestimmungen. Diese Norm gilt für Produkte ausgenommen solcher, die in den Anwendungsbereich spezifischer Normen fallen und deren sicherheitstechnische Anforderungen dort konkret behandelt werden (zum Beispiel DIN EN ISO 12100). Diese Norm gilt nicht für Werkstoffe, Hilfsstoffe, soweit diese nicht für oder in Produkte(n) Verwendung finden, für nicht selbstständig verwendbare Halb- oder Vorfabrikate sowie für Bauwerke.
Dieses Dokument ersetzt DIN 31000/A1:2007-07; VDE 1000/A1:2007-07 , DIN 31000:1979-03; VDE 1000:1979-03 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN 31000:2017-04; VDE 1000:2017-04 .
Gegenüber DIN 31000 (VDE 1000):1979-03 und DIN 31000/A1 (VDE 1000/A1):2007-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Normtitel geändert; b) bisherige Abschnitte 1 und 2 in Einleitung und Anwendungsbereich aufgeteilt und zum Teil neu gefasst; c) Definitionen von "technischem Arbeitsmittel" und "Verbraucherprodukt" nach GPSG neu aufgenommen; d) in DIN 820-120 enthaltene Begriffe gestrichen und entsprechende Verweisung in den einführenden Satz von Abschnitt 3 aufgenommen; e) Begriffe "technisches Erzeugnis" durch "Produkt", "besonderes sicherheitstechnisches Mittel" fallbezogen durch "technische Schutzmaßnahme" oder "Schutzeinrichtung" und "Gefahr" durch "Risiko" ersetzt; f) Begriffe wie "sicherheitsgefährdend", "gefahrbringend" oder "gefährlich" im gesamten Normtext durch risikobezogene Begriffe ersetzt; g) Hinweis auf "vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung" durchgängig im Normtext ergänzt h) bisheriger Abschnitt 4 durch Verweisung auf DIN 820-120 ersetzt; i) Unterabschnitte "Strahlung" und "Schutz vor Gefährdungen, die durch Fehlfunktionen entstehen" in 5.8 ergänzt; j) Unterabschnitte "Gefahrenschaltungen" und "besondere Sicherheitsschaltungen" in 5.14 sowie Abschnitt "Erläuterungen" ersatzlos gestrichen; k) bisherige Unterabschnitte 5.9.1.2 bis 5.9.7.2.3 sowie 5.15.2 bis 5.15.4 als separate normative Anhänge aufgenommen; l) Inhalt der Änderung A1:2007 vollständig eingearbeitet; m) Norm redaktionell vollständig überarbeitet.