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Norm [AKTUELL]
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Abnutzung, Ausfälle und andere Schädigungen beeinflussen die Betriebssicherheit von Eisenbahnfahrzeugen. In Abhängigkeit vom Verschleißverhalten, von den Einsatzparametern und dem aktuellen Zustand der Eisenbahnfahrzeuge sowie der Wirtschaftlichkeit ist ein Instandhaltungssystem festzulegen, das sicherstellt, dass der erforderliche technische Sollzustand eingehalten wird. Diese Norm DIN 27204-10 "Zustand der Eisenbahnfahrzeuge - Fahrwerk - Teil 10: Fahrzeuge ohne Drehgestelle und Ausrüstungsteile" wurde vom Unterausschuss NA 087-00-15-04 UA Fahrwerk des Arbeitsausschusses NA 087-00-15 AA Zustand der Eisenbahnfahrzeuge im Normenausschuss Fahrweg und Schienenfahrzeuge (FSF) in Abstimmung mit anderen Arbeitsausschüssen des FSF und der Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE) erarbeitet. Die Normen des Gesamtwerkes "Zustand der Eisenbahnfahrzeuge" stellen ein einheitliches und systemkompatibles normatives Werk dar, welches den Grenzzustand für das sichere Betreiben sowie Prozesse zur Einhaltung des Sollzustandes von Eisenbahnfahrzeugen der Regelspurweite festlegt. Daher ist der allgemeine Anwendungsbereich dieser Norm in DIN 27200:2011-11 in den Abschnitten 1 und 3.1 übergreifend festgelegt. Alle Dokumente des Gesamtwerkes sind in DIN 27200 Beiblatt 1 aufgeführt. DIN 27204 "Zustand der Eisenbahnfahrzeuge - Fahrwerk" besteht aus: - Teil 1: bleibt frei - Teil 2: bleibt frei - Teil 3: Radsatzlager und Radsatzlagerführung (zurückgezogen) - Teil 4: Stahlfederung - Teil 5: Elastomerfederung - Teil 6: Luftfederung - Teil 7: Drehgestell und Ausrüstungsteile - Teil 8: Neigetechnik (zurückgezogen) - Teil 9: bleibt frei - Teil 10: Fahrzeuge ohne Drehgestelle Diese Norm DIN 27204-10 legt den technischen Sollzustand für Fahrzeuge ohne Drehgestelle sowie deren Ausrüstungsteile fest. Diese Norm gilt nicht für angetriebene Fahrzeuge. Die in dieser Norm getroffenen Festlegungen beziehen sich auf das Fahrwerk mit den dazu gehörigen funktionalen Bauteilen soweit in der Normenreihe DIN 27204 nicht gesondert als Norm geregelt. Bei abweichenden Bauarten von den bezeichneten Ausführungen gilt diese Norm sinngemäß.
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