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Norm [AKTUELL]
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Der allgemeine Anwendungsbereich dieses Dokumentes ist in DIN 27200 festgelegt. DIN 27201-11, Zustand der Eisenbahnfahrzeuge - Grundlagen - Teil 11: Verfahrensweise zur Erstellung eines Fehlertoleranzkonzeptes. Dieses Dokument legt die Maßnahmen und den Verfahrensweg bei schwerwiegenden Schäden am Fahrzeug beziehungsweise der Betrachtungseinheit, die den sicheren Eisenbahnbetrieb beeinträchtigen können, fest. Das Ergebnis beinhaltet Maßnahmen zum Nachweis der gleichen Sicherheit für das Fahrzeug beziehungsweise für die Betrachtungseinheit gemäß §2 (2) EBO. DIN 27201-11 ist eine Möglichkeit des regelbasierten Ansatzes gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 402/2013. Gegenüber DIN 27201-11:2012-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Änderung des Titels in „DIN 27201-11, Zustand der Eisenbahnfahrzeuge - Grundlagen - Teil 11: Verfahrensweise zur Erstellung eines Fehlertoleranzkonzeptes“; b) Anpassung des Vorwortes und der Einleitung; c) Anpassung des Anwendungsbereiches; d) Anpassung der „Normativen Verweisungen“; e) Änderung des Begriffs „schwerwiegender Schaden“; f) Überarbeitung des Begriffs „Expertenteam“; g) Die verwendete Bezeichnung „Halter/ECM/EVU“ entsprechend der „neuen Rolle“ weitgehend durch „ECM“ ersetzt; h) Änderungsvermerke, als Abschrift einer Verordnung oder Richtlinie wurde gestrichen; i) Anpassung der Abschnitte entsprechend des überarbeiteten Bildes 1; j) Überarbeitung der Literaturhinweise; k) redaktionell überarbeitet. Dieses Dokument wurde vom Unterausschuss NA 087-00-15-01-UA „Grundlagen“ des Arbeitsausschusses NA 087-00-15-AA „Zustand der Eisenbahnfahrzeuge“ im DIN-Normenausschuss „Fahrweg und Schienenfahrzeuge (FSF)“ in Abstimmung mit anderen Arbeitsausschüssen des FSF und der DKE „Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik“ erarbeitet.
Dieses Dokument ersetzt DIN 27201-11:2012-06 .
Gegenüber DIN 27201-11:2012-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Änderung des Titels in "DIN 27201-11, Zustand der Eisenbahnfahrzeuge - Grundlagen - Teil 11: Verfahrensweise zur Erstellung eines Fehlertoleranzkonzeptes"; b) Anpassung des Vorwortes und der Einleitung; c) Anpassung des Anwendungsbereiches; d) Anpassung der "Normativen Verweisungen"; e) Änderung des Begriffs "schwerwiegender Schaden"; f) Überarbeitung des Begriffs "Expertenteam". Die Anmerkung 2 wurde gestrichen und in die Definition integriert; g) die Bezeichnung "Halter/ECM/EVU" wurde entsprechend der "neuen Rolle" weitgehend durch "ECM" ersetzt; h) Änderungsvermerke, als Abschrift einer Verordnung oder Richtlinie wurden gestrichen; i) Anpassung der Abschnitte entsprechend des überarbeiteten Bildes 1; j) Überarbeitung der Literaturhinweise; k) redaktionell überarbeitet.
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