Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
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Dieses Dokument enthält sicherheitstechnische Festlegungen im Sinne des Gesetzes zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz — StrlSchG) vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 1966), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 1966) und der Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzverordnung — StrlSchV), vom 29.11.2018 (BGBl. I S. 2024) soweit die Aufbewahrung und Lagerung sonstiger radioaktiver Stoffen betroffen sind. Dieses Dokument beschränkt sich auf Anforderungen, die sich aus den besonderen Bedingungen für die Aufbewahrung von sonstigen radioaktiven Stoffen ergeben. Die sonst geltenden technischen Regeln, insbesondere des Strahlenschutzes und des Bauwesens, werden hiervon nicht berührt. Dieses Dokument ist anzuwenden für die Aufbewahrung und Lagerung von sonstigen radioaktiven Stoffe gemäß § 3 Absatz (1) StrlSchG und von Kernbrennstoffen, die nach § 3 Absatz (3) StrlSchG als sonstige radioaktive Stoffe gelten. Dieses Dokument ist nicht anzuwenden für die Endlagerung radioaktiver Abfälle. In Bezug auf die Zwischenlagerung von radioaktiven Abfällen mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung in dafür genehmigten Einrichtungen sowie der Abklinglagerung von radioaktiven Stoffen von größer fünf Jahren wird zudem auf die ESK-Leitlinien [1] hingewiesen. Dieses Dokument wurde vom Arbeitsausschuss NA 062-07-62 AA "Strahlenschutzvorrichtungen" im DIN-Normenausschuss Materialprüfung (NMP) erarbeitet.
Dieses Dokument ersetzt DIN 25422:2013-06 , DIN 54115-7:2011-06 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN 25422:2024-12 .
Gegenüber DIN 25422:2013-06 und DIN 54115-7:2011-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) normative Verweisungen aktualisiert; b) Begriffe aktualisiert; c) Aktivitätsklassen im Diebstahlschutz aufgehoben und Sicherungsstufen eingeführt; d) Inhalte von DIN 54115-7 eingearbeitet; e) Norm redaktionell überarbeitet.