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Norm [AKTUELL]
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Flammenschutzkleidung wird im Bergbau beim Einsatz der Grubenwehr unter Tage und für Gasschutzwehren in übertägigen Betrieben bei Gefährdung durch Verbrennungen bei Explosionen, Abflammungen und sonstigen Stichflammen eingesetzt. Die in 5 Teilen genormte Flammenschutzkleidung besteht aus Anzug, Unterbekleidung, Kopfhaube und Schutzhandschuhen. Die Unterbekleidung ist dabei unerlässlicher Bestandteil der Schutzkleidung, ohne den das Schutzziel nicht erreicht wird. Die Norm wurde vom Arbeitsausschuss NA 008-07-01 AA "Persönliche Sicherheits- und Schutzausrüstung" des Normenausschusses Bergbau (FABERG) erarbeitet.
Dieses Dokument ersetzt DIN 23320-5:2004-10 .
Gegenüber DIN 23320-5:2004-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Titel der Norm geändert; b) Anforderungen zu Verwendung von Atemschutzgeräten mit Kopfhaube der Form D geändert; c) die optische Klasse für Sichtscheiben der Kopfhaubenformen B und D wurde auf Klasse 2 beschränkt; d) Norm redaktionell überarbeitet.