Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
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Norm [AKTUELL]
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Die Norm ist anwendbar auf die Bestimmung der Gehalte von Spurenelementen, wie Antimon, Arsen, Blei, Cadmium, Cäsium oder Quecksilber, in folgenden Produkten: - Regelbrennstoffe: Steinkohlen, Steinkohlenbriketts, Steinkohlenkoks, Braunkohlen, Braunkohlenbriketts und Braunkohlenkoks, - andere feste Brennstoffe: Schlammkohle, Ballastkohle und Waschberge, Holzkohlen, Holzkohlenbriketts, Holzpresslinge, feste Biobrennstoffe und feste Sekundärbrennstoffe, - Kraftwerksnebenprodukte: Asche, Schlacke, Filterstaub und Reingasstaub von Kraftwerken. Die Aufschlussverfahren zur Herstellung der Probenlösungen werden in dieser Norm beschrieben. Die Norm wurde vom Arbeitsausschuss NA 008-12-02 AA "Prüfung fester Brennstoffe" im Normenausschuss Bergbau (FABERG) erstellt.
Dieses Dokument ersetzt DIN 22022-1:2001-02 .
Gegenüber DIN 22022-1:2001-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Elemente Cäsium, Lithium, Rubidium, Silber und Wismut ergänzt; b) Anwendungsbereich an DIN 51700 angepasst; c) ICP-MS aufgenommen; d) Begriffe gestrichen; e) Fließschema zum Druckaufschluss gestrichen; f) Aufschlussdauer beim Druckaufschluss für Aschen, Schlacken, Filterstäube, Reingasstäube auf mindestens 16 h herabgesetzt; g) Aufschluss im Autoklaven mit Mikrowellenbeheizung neu aufgenommen; h) an den Stand der Technik angepasst; i) redaktionell überarbeitet.