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Dieses Dokument legt Anforderungen an die Herstellung und Ausgestaltung des Bergmännischen Risswerks fest. Es legt einheitliche Benennungen und Darstellungen von Gebirgs- und Bodenbewegungsgrößen in Rissen, Karten und Plänen fest. Dieses Dokument wurde vom Arbeitsausschuss NA 005-03-05 AA "Markscheidewesen" im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau), Fachbereich 03 "Geodäsie, Geoinformation" erarbeitet.
Dieses Dokument ersetzt DIN 21917:1999-02 .
Gegenüber DIN 21917:1999-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die Terminologie ist zum Teil geändert und neu festgelegt worden. Die Beschreibung der Hebungen wurde überarbeitet; b) der Anwendungsbereich des Dokuments wurde auf alle Bergbaubetriebe oder sonstige Tätigkeiten und Einrichtungen gemäß BBergG, die auf die Oberfläche einwirken können, ausgedehnt; c) das Dokument wurde in Bezug auf die Novellierungen der Einwirkungsbereichs-Bergverordnung und der MarkschBergV überarbeitet; d) die linienartigen Darstellungen von Verschiebungen, Schieflagen, Krümmungen und horizontalen relativen Längenänderungen sowie die punktuellen Darstellungen der horizontalen relativen Längenänderungen wurden geändert; e) aus Gründen der Übersichtlichkeit wurde der Anhang B eingefügt; f) die Norm wurde redaktionell überarbeitet.
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