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Norm [AKTUELL]
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Die Normen über das Bergmännische Risswerk sind nach der Markscheider-Bergverordnung (MarkschBergV) auf die Herstellung und Ausgestaltung von Karten, Rissen und Plänen des Bergmännischen Risswerks in allen Bergbauzweigen anzuwenden.
Die Norm DIN 21914-1 gilt für die Herstellung und Ausgestaltung des Bergmännischen Risswerks. Sie enthält die erforderlichen Zeichen, Begriffe und Kurzformen, die für die Darstellung von Bohrungen von über und unter Tage im betrieblichen Risswerk sowie in bergbehördlich vorgeschriebenen Rissen, Karten und Plänen zu verwenden sind. Sie gilt auch für Bohrungen im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels.
Darüber hinaus ist die Norm Grundlage für das nach MarkschBergV geforderte Bohrlochbild, eine umfassende Dokumentation allgemeiner, technischer und geologischer Einzelheiten der Bohrung. Der Bedeutung entsprechend wurde dem Bohrlochbild nun ein eigener Abschnitt gewidmet. Aufgenommen wurden auch Regelungen für die lagerichtige Darstellung des Bohrlochs im Bohrlochbild.
Die Norm wurde vom Arbeitskreis "Bohrlöcher, Kavernen, Speicher, Tieflagerung" des Arbeitsausschusses "Markscheidewesen" des FABERG erstellt.
Dieses Dokument ersetzt DIN 21914-1:1994-11 .
Gegenüber DIN 21914-1:1994-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Gliederung umgestellt, insbesondere Bohrlochbild in eigenem Abschnitt behandelt; b) Regelungen für lagerichtige Darstellung im Bohrlochbild aufgenommen; c) Begriff "Bohrlochteufe" durch "Bohrlochlänge" ersetzt; d) Kurzzeichen "Brg" für Bohrung neu aufgenommen; e) Zeichen für Ton-Zement-Suspension und Tonabdichtung neu aufgenommen, Kurzzeichen für Förderbohrloch, Kontrollbohrloch neu aufgenommen; f) Grundwassermessstellen neu aufgenommen; g) Kurzzeichen für Versorgungsbohrloch gestrichen, Kurzzeichen für die Art der Gewinnung gestrichen.