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Norm [AKTUELL]
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Die Normen über das Bergmännische Risswerk sind nach der Markscheider-Bergverordnung (MarkschBergV) bei der Herstellung und Ausgestaltung von Karten, Rissen und Plänen des Bergmännischen Risswerks in allen Bergbauzweigen anzuwenden.
Die Norm enthält die erforderlichen Zeichen, Kurzformen und Begriffe, die für die Darstellung von Tagesgegenständen sowie von Höhenlinien im Bergmännischen Risswerk zu verwenden sind. Tagesgegenstände sind unter anderem Gebäude, Brücken, technische Anlagen, Rohrleitungen, Kabel, Schutzrohre. Die Festlegungen für Rohrleitungen und Kabel wurden aus DIN 21916-2 übernommen und erweitert. Ein umfangreicher Katalog von Kurzzeichen für die Inhaltsstoffe von Rohrleitungen vervollständigt die Norm. Diese bildet somit auch die Grundlage für die raumbezogene Dokumentation des Leitungsnetzes von Erdgas- und Erdöl-Produzenten.
Die Norm wurde vom Arbeitskreis NA 008-11-01-02 AK "Tagesgegenstände, Tagebaue" im Arbeitsausschuss NA 008-11-01 AA "Markscheidewesen" des FABERG erstellt.
Dieses Dokument ersetzt DIN 21911:1989-03 , DIN 21916-2:1992-07 .
Gegenüber DIN 21911:1989-03 und DIN 21916-2:1992-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Abschnitt Bandanlagen neu aufgenommen; b) Zeichen für Windkraftanlage, Lampe neu aufgenommen; c) Zeichen für Trafostation aus DIN 21916-2 übernommen; d) Abschnitt Leitungen und Kabel neu aufgenommen, z. T. aus DIN 21916-2 übernommen; e) Kurzzeichen für Leitungsinhalte und -werkstoffe ergänzt; f) Zeichen für Schutzrohre von Rohrleitungen und Kabeln neu aufgenommen; g) bunte Darstellung für Gebäude geändert.