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Norm [AKTUELL]
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Die Festlegungen in diesem Dokument gelten für die Herstellung und Ausgestaltung des Bergmännischen Risswerks. Dieses Dokument enthält die erforderlichen Farben, die aus Gründen der Unterscheidbarkeit, der besseren Heraushebung oder wenn eine bunte Darstellung vorgeschrieben ist, anzuwenden sind. Sind Farben für die Darstellung von Gegenständen oder Gegebenheiten in Normen bereits festgelegt, so sind diese Farben auch im Bergmännischen Risswerk hierfür anzuwenden. Sind Verwechselungen nicht auszuschließen, so sind zu den bereits festgelegten Farben geeignete Sonderzeichen festzulegen. Dieses Dokument wurde vom Arbeitsausschuss NA 005-03-05 AA "Markscheidewesen" im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau) erarbeitet.
Dieses Dokument ersetzt DIN 21908:1994-01 .
Gegenüber DIN 21908:1994-01 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) zu den bisherigen TSD-Werten wurden die sRGB-Werte im Rahmen eines Ringversuchs durch FABERG empirisch ermittelt und in dieses Dokument eingearbeitet; b) die bisherigen Unterabschnitte 4.1 Grundfarben und 4.2 Aufhellungen der Grundfarben wurden zusammengefasst; c) der ehemalige Abschnitt 3 (jetzt Abschnitt 4) wurde um Definitionen zu sRGB erweitert; d) der Begriff Bunttonzahl wurde in Unterabschnitt 3.3 eingeführt; e) die Farben Oliv und Bleigrau entfallen; f) die Farben Signalgelb, Signalrot, Signalblau und Signalgrün wurden als Sonderfarben im Unterabschnitt 5.3 neu aufgenommen; g) Norm redaktionell überarbeitet.