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Norm [AKTUELL]
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Dieses Dokument wurde als Teil der Normenreihe "Bergmännisches Risswerk" vom Arbeitsausschuss NA 005-03-05 AA "Markscheidewesen" des DIN-Normenausschusses Bauwesen (NABau) erarbeitet. Nach der Verordnung über markscheiderische Arbeiten und Beobachtungen der Oberfläche (Markscheider-Bergverordnung - MarkschBergV) sind bei markscheiderischen und sonstigen vermessungstechnischen Arbeiten im Zusammenhang mit Tätigkeiten und Einrichtungen nach § 2 Bundesberggesetz - hierzu zählen unter anderem das Aufsuchen und Gewinnen von bergfreien und grundeigenen Bodenschätzen sowie die damit verbundene Wiedernutzbarmachung der Oberfläche - die allgemein anerkannten Regeln der Markscheide und Vermessungskunde einzuhalten. Die Einhaltung dieser Regeln wird vermutet, soweit die Normen "Bergmännisches Risswerk" beachtet werden. Diese Norm unterscheidet zwei Fälle: 1. Bestehende Risswerke im Gauß-Krüger-Koordinatensystem (GK) sind weiterhin auf der Grundlage der Blatteinteilung nach der Topografischen Übersichtskarte 200 (TÜK 200) beziehungsweise Deutschen Grundkarte (DGK) zu führen. Die Blatteinteilungen für die Übersichtskarten im Maßstab 1 : 10 000 sind in den Beiblättern 1 und 2 zu dieser Norm festgelegt. Für den von der DGK ausgehenden Blattschnitt wurde auf eine Beifügung von Blattschnitten verzichtet. Um eine Unterscheidung anhand der Blattbezeichnung vorzunehmen, wird bei der Einteilung nach der TÜK 200 der Blattname über die Koordinaten gesetzt, während bei der Blatteinteilung nach der DGK der Blattname unter die Koordinaten gesetzt wird. Zusätzlich zum GK-Koordinatensystem wird das UTM-Koordinatensystem (Universales Transversales Mercator-Koordinatensystem) angegeben. 2. Für die Neuanfertigung von Risswerken und die Transformation bestehender Risswerke in das UTM-Koordinatensystem wurden Regelungen für einen variablen Blattschnitt geschaffen.
Dieses Dokument ersetzt DIN 21906:1990-08 .
Gegenüber DIN 21906:1990-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anwendungsbereich in Bezug auf betriebliche Risse, Karten und Pläne modifiziert; b) Begriffe und Definitionen eingeführt; c) Übersichtskarte TÜK 200 aktualisiert; d) quadratischer Blattschnitt ersatzlos gestrichen; e) Regelungen für die Neuanfertigung von Risswerken und die Weiterführung bestehender Risswerke im UTM-Koordinatensystem aufgenommen; f) Grundlagen der variablen Blatteinteilung festgelegt; g) Regelungen für Blattnamen, Blattbezeichnungen, Folgemaßstäbe und Koordinatenlinien festgelegt.