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Norm [AKTUELL]
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Beide Normen wurden vom Normenausschuss Werkzeuge und Spannzeuge (FWS), Arbeitsausschuss A 4 "Gewindebohrer und Schneideisen", erarbeitet. Eine Überarbeitung wurde vorgenommen, um in der Praxis eine Verbesserung der Rohkörperanwendung zu ermöglichen. Festgelegt sind die Hauptmaße für genormte und nicht genormte Gewindebohrer und Gewindefurcher in langer und kurzer Ausführung, die zur Herstellung von Gewinden mit Nenndurchmessern über 0,90 mm bis 113,00 mm bestimmt sind. Der Generalplan enthält für bestimmte Bereiche des Nenndurchmessers - in Abhängigkeit von der Steigung, der Anzahl der Gänge und der Gesamtlänge/Maximale Gewindelänge - zwei verschiedene Schaftausführungen: verstärkter Schaft und abgesetzter Schaft.
Dieses Dokument ersetzt DIN 2184-2:1997-04 .
Gegenüber DIN 2184-2:1997 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) In Tabelle 1 wurde für den Nenndurchmesser > 8 mm ≤ 9 mm und für Steigungen bis 0,8 mm die Gesamtlänge/maximale Gewindelänge von 56/18 mm auf 63/18 mm geändert. b) In Tabelle 1 wurde für den Nenndurchmesser > 33,3 mm ≤ 45,0 mm die Steigung 1,75 (13/14 Gg) den Längen der Steigung 2,0 mm zugeordnet. c) In Tabelle 1 wurde die Anzahl der Gänge in Spalte 12 von 30 in 20 geändert. d) Die Fußnote a wurde mit einem geänderten Text versehen. e) In Tabelle 1 wurde für den Nenndurchmesser > 60 mm ≤ 68 mm die Gesamtlänge in 180/56 mm geändert.