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Norm [AKTUELL]
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Gewindefurcher werden zunehmend auch aus Hartmetall hergestellt. Die Technischen Lieferbedingungen nach DIN 2175 sind bisher nur für Schnellstahl-Werkzeuge vorgesehen, werden in der Praxis aber auch für Gewindefurcher aus Hartmetall angewendet. Um diesem Trend gerecht zu werden, wurden zur besseren Verständlichkeit und Anwenderfreundlichkeit zwei Teile für die Überarbeitung von DIN 2175 festgelegt. DIN 2175-1: Die in diesem Dokument festgelegten Technischen Lieferbedingungen gelten für alle genormten Gewindefurcher aus Schnellarbeitsstahl. Der Begriff Gewindefurchen ist in DIN 8583-5 definiert. Für nicht genormte, zum Beispiel zeichnungsgebundene Gewindefurcher können diese Technischen Lieferbedingungen zwischen Besteller und Lieferant vereinbart werden - siehe auch Erläuterungen von DIN 13-50. DIN 2175-2: Die in diesem Dokument festgelegten Technischen Lieferbedingungen gelten für alle genormten Gewindefurcher aus Hartmetall. Der Begriff Gewindefurchen ist in DIN 8583-5 definiert. Für nicht genormte, zum Beispiel zeichnungsgebundene Gewindefurcher können diese Technischen Lieferbedingungen zwischen Besteller und Lieferant vereinbart werden - siehe auch Erläuterungen von DIN 13-50. Diese Normen wurden vom DIN-Normenausschuss Werkzeuge und Spannzeuge (FWS), Arbeitsausschuss NA 121-01-04 AA "Gewindebohrer und Schneideisen" erarbeitet.
Dieses Dokument ersetzt DIN 2175:2008-11 .
Gegenüber DIN 2175:2008-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Aufteilung in Teil 1 für Schnellarbeitsstahl und Teil 2 für Hartmetall; b) Norm redaktionell überarbeitet.