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Norm [AKTUELL]
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Grubenbaue in Bergwerken müssen mit Frischluft versorgt werden. Die Führung und Regelung der Luftströme erfolgt mittels Wetterbauwerken. Wettertüren sind Öffnungen in diesen Bauwerken, die dem Durchlass von Personen (Fahrweg) oder der Förderung (Förderweg) dienen. Diese Norm gilt für Wettertüren, die vorzugsweise für Hauptförderstrecken mit Lokomotivförderung und Einschienenhängebahnen (EHB) mit Eigenantrieb vorgesehen sind. Ihre Bauart gestattet den direkten Anschluss einer Wettertür für den Fahrweg nach DIN 21631. Die Türen sind nicht druckentlastet, so dass beim Öffnen die aus der Differenz der Wetterdrücke vor und hinter der Tür resultierende Kraft überwunden werden muss. Sie sind für Druckunterschiede bis etwa 1 500 Pa geeignet und können mit Druckluftzylindern nach DIN 21640-1 betätigt werden. Die Norm wurde vom Arbeitsausschuss NA 008-06-01 AA "Wettertüren" des FABERG erstellt.
Dieses Dokument ersetzt DIN 21633:1993-10 .
Gegenüber DIN 21633:1993-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Norm an den Stand der Technik angepasst; b) Bolzen mit eigener Normbezeichnung und Zeichnung aufgenommen; c) redaktionell überarbeitet.