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Norm [AKTUELL]
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Seilgehänge nach dieser Norm werden für das Fördern von Lasten in Schächten eingesetzt. Das Herabfallen von Lasten, verursacht durch das Versagen und/oder falsche Benutzung und Handhabung von Anschlagmitteln oder deren Einzelteilen, birgt eine direkte Gefahr für Leib oder Gesundheit der Personen, die sich im Gefahrenbereich von Hebevorgängen aufhalten. Dies gilt wegen der großen Fallhöhen insbesondere in Schächten des Bergbaus. Aus diesem Grund müssen Seilgehänge nach dieser Norm in allen einzelnen Bauteilen eine mindestens 10-fache Sicherheit gegenüber der Bruchfestigkeit besitzen. Für jeweils 5 Belastungsstufen (1 t bis 8 t) werden die geometrischen und technischen Größen festgelegt. Angaben über die Kennzeichnung der Gehänge und über den Liefernachweis für die Einzelteile durch Prüfzeugnisse sind ebenfalls Bestandteil des Norm-Entwurfs. Die Norm wurde vom Arbeitsausschuss NA 008-01-01 AA "Schachtbau" im Normenausschuss Bergbau (FABERG) ausgearbeitet.
Dieses Dokument ersetzt DIN 21186:1994-04 .
Gegenüber DIN 21186:1994-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Norm an den Stand der Technik angepasst; b) Aufhängeglied für Nennlast 8 t geändert; c) Ausführung der Schrauben für Rundseilklemme geändert; d) redaktionell überarbeitet.