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Norm [AKTUELL]
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Insbesondere im untertägigen Steinkohlenbergbau mit seinen schwierigen und oftmals wechselnden Einsatzbedingungen bietet die Gleisförderung verschiedene Vorteile. So ist neben der Einsetzbarkeit bei geringer Tragfähigkeit des Untergrundes auch die einfache Erweiterbarkeit und Anpassungsfähigkeit der Anlagen von Bedeutung. Die flexible Gestaltbarkeit des rollenden Materials ergibt vergleichsweise geringe Einschränkungen des transportierbaren Fördergutes. Die Norm gilt für Schienenbefestigungen im Bergbau für Schienen 30E1 und 33E1 nach DIN EN 13674-4, verlegt auf Holzschwellen. Schienenbefestigungen sollen die Schienen unverrückbar und formschlüssig mit der Holzschwelle verbinden, Rechtwinkligkeit zwischen Schiene und Holzschwelle gewährleisten, eine Nachspannmöglichkeit senkrecht zur Schwellenachse bieten sowie die Auflagefläche des Schienenfußes vergrößern. Je nach Art und Höhe der betriebsbedingten Beanspruchungen können Ein- und Mehrschrauben-Verbindungen verwendet werden. Einschrauben-Befestigungen mit Hakenplatten gewährleisten zum Beispiel in besonders korrosionsgefährdeten Streckenbereichen auf Dauer keine einwandfreie Spurhaltung mehr. Durch horizontal wirkende Kräfte des Fahrbetriebes kommt es zu Bewegungen nach außen und verstärkter Materialabtragung. Dieses dadurch entstandene Spiel lässt sich nur in Grenzen durch ein Nachziehen der Schwellenschrauben zur Verhinderung einer zwangsweisen Spurerweiterung vermindern. Für derartige Fälle sind die Schienenbefestigungen der Form ZSB aus der vorliegenden Norm unempfindlicher. Die Norm wurde vom NA 008-05-01 AA "Grubenbahnen" des FABERG erarbeitet.
Dieses Dokument ersetzt DIN 20586:1991-05 .
Gegenüber DIN 20586:1991-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Werkstoffangaben der Norm wurden geänderten Bezugsnormen angepasst, b) Norm redaktionell überarbeitet und den Gestaltungsregeln nach DIN 820-2 angepasst.
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